August 2023 |
230801 |
ENERGIE-CHRONIK |
Bei den insgesamt 32 Solar-Ausschreibungen, die seit April 2015 für Freiflächen-Anlagen stattfanden, war die Nachfrage (weiße Kurve) regelmäßig höher als das Angebot. Die ausgeschriebenen Solarstrommengen (blau) verschwinden deshalb auf dieser Grafik fast völlig unter der nahezu identischen Kurve der erteilten Zuschläge (rot). Einzige Ausnahme sind die drei Ausschreibungen des Jahres 2022, bei denen die Nachfrage deutlich hinter dem erhöhten Angebot zurückblieb und ein Fünftel des Ausschreibungsvolumens nicht genutzt wurde (221212). Das änderte sich allerdings schon bei der folgenden Ausschreibung am 1. April dieses Jahres (230412), nachdem der zulässige Höchstwert von 5,9 auf 7,37 Cent/kWh erhöht worden war (230112). Bei der jüngsten Auktion am 1. Juli war die Nachfrage sogar fast dreimal so hoch wie die zur Verfügung stehende Solarstromkapazität. |
Die jüngste Ausschreibung für Solaranlagen des "Segments 1", die zum 1. Juli stattfand, wurde fast dreifach überzeichnet. Wie die Bundesnetzagentur am 17. August mitteilte, hat es eine derart starke Nachfrage noch nie gegeben: Für die ausgeschriebenen Menge von 1.611 MW wurden 516 Gebote mit einem Volumen von 4.653 MW eingereicht. Einen Zuschlag erhielten 124 Gebote im Umfang von 1.673 MW.
Ein Schlag ins Wasser war die fünffache Erhöhung der Ausschreibungsmengen für Solar 2, die bei den beiden ersten Auktionen des Jahres 2022 vorgenommen wurde. Erst die Anhebung des Höchstwerts bewirkte jetzt zum 1. Juni wieder eine Überzeichnung des Angebots. |
Bei Solaranlagen des "Segments 1" handelt es sich im wesentlichen um Solarparks auf Freiflächen. Gemäß § 3 EEG gehören dazu außerdem solche Photovoltaik-Installationen "die auf, an oder in baulichen Anlagen errichtet werden sollen, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind". Zum "Segment 2" zählen dagegen solche Solaranlagen, "die auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand errichtet werden sollen". Hier geht es also im wesentlichen um große Dachanlagen. Die Differenzierung wurde eingeführt, um bei Ausschreibungen die unterschiedliche Kostensituation von Freiflachen- und Dachanlagen besser berücksichtigen zu können (200905). Seit 2021 finden für beide Kategorien getrennte Ausschreibungen statt.
Die bei der Ausschreibung zum 1. Juli ermittelten ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 5,39 ct/kWh und 6,65 ct/kWh (Vorrunde: 5,29 ct/kWh und 7,30 ct/kWh) und damit deutlich unter dem festgelegten Höchstwert von 7,37 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert betrug 6,47 ct/kWh und war damit ebenfalls deutlich niedriger als in der Vorrunde (7,03 ct/kWh). Aufgrund von Formfehlern mussten 22 Gebote vom Verfahren ausgeschlossen werden. Da insgesamt 516 Gebote eingereicht wurden, waren dies aber weniger als 5 Prozent.
Regional entfällt das weitaus größte bezuschlagte Volumen mit weitem Abstand auf Standorte in Bayern (741 MW, 65 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Niedersachsen (169 MW, 6 Zuschläge) und Mecklenburg-Vorpommern (147 MW, 9 Zuschläge). Nach Kategorien betrachtet, wurden die meisten Zuschläge für Projekte auf Acker- oder Grünlandflächen erteilt (63 Zuschläge mit 907 MW), gefolgt von Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen (50 Zuschläge mit 681 MW).
Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments ist auf den 1. Dezember 2023 terminiert.
Die siebte separate Ausschreibung für Solaranlagen des "zweiten Segments", die zum 1. Juni stattfand, wurde erstmals wieder überzeichnet, nachdem bei den vier vorangegangen Ausschreibungen eine teilweise krasse Unterzeichnung festzustellen war. Das lag vor allem daran, dass die Bundesnetzagentur die für die drei Auktionen des Jahres 2022 vorgesehenen Mengen gut fünfmal höher angesetzt hatte als bei den beiden ersten Ausschreibungen (221212). Erst bei der fünften Auktion zum 1. Dezember wurde dieser Versuch, durch eine starke Ausweitung des Angebots eine entsprechende Nachfrage zu stimulieren, als sinnlos abgebrochen und die Ausschreibungsmenge wieder dem früheren Umfang angenähert.
Stattdessen erhöhte die Behörde nun auch für das spezielle Segment der Dachanlagen den Höchstwert von bisher 8,91 auf 11,25 Cent/kWh (221214). Danach war die sechste Ausschreibung zum 1. Februar nur noch minimal unterzeichnet. Die folgende zum 1. Juni wurde sogar um achtzig Prozent überzeichnet (siehe Grafik). Der mengengewichtete mittlere Zuschlagswert lag dabei mit 10,18 Cent/kWh um gut einen Cent unter dem neuen Höchstwert. Die meisten der 79 Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen (19 mit 48 MW), gefolgt von Niedersachsen (11 mit 20 MW), Baden-Württemberg (7 mit 27 MW und Bayern (7 mit 22 MW). Der Rest entfiel auf die übrigen Bundesländer mit Ausnahme des Saarlands.