Januar 2023 |
230112 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur hat am 23. Januar die bei Auktionen zulässigen Höchstwerte, die sie Ende Dezember bereits für Windkraft an Land und Aufdach-Solaranlagen anhob (221214), auch für Freiflächen-Solaranlagen kräftig erhöht. Für die Ausschreibungen des Jahres 2023 gelten nun 7,37 Cent pro Kilowattstunde anstelle von zuletzt 5,9 Cent. Das ist eine Anhebung um 25 Prozent. Die Behörde hat damit ein weiteres Mal den größeren Ermessensspielraum ausgeschöpft, den ihr eine im Dezember beschlossene Änderung in § 85a des neuen EEG 2023 bescherte. Zuvor durfte sie nur Erhöhungen der Höchstwerte bis zu 10 Prozent verfügen.
Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf
die gestiegenen Kosten im Bereich von Errichtung und Betrieb der Anlagen
sowie auf gestiegene Zinsen bei deren Finanzierung. Die gestiegenen Kosten
hatten zu einem so deutlichen Gebotsrückgang geführt, dass die
ausgeschriebenen Mengen nicht mehr gedeckt werden konnten (221212).
"Mit der Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächen-Solaranlagen sorgen wir
auch in diesem Segment für stabile Bedingungen, um die notwendigen
Ausbauziele erreichen zu können", begründete der der Präsident der
Bundesnetzagentur, Klaus Müller, die Anhebung. "Den Bietern sollten mit
dem neuen Wert auskömmliche Gebote möglich sein. Die Bundesnetzagentur
sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen für die Energiewende."