Januar 2023

230112

ENERGIE-CHRONIK


Höchstwerte auch für Freiflächen-Solaranlagen erhöht

Die Bundesnetzagentur hat am 23. Januar die bei Auktionen zulässigen Höchstwerte, die sie Ende Dezember bereits für Windkraft an Land und Aufdach-Solaranlagen anhob (221214), auch für Freiflächen-Solaranlagen kräftig erhöht. Für die Ausschreibungen des Jahres 2023 gelten nun 7,37 Cent pro Kilowattstunde anstelle von zuletzt 5,9 Cent. Das ist eine Anhebung um 25 Prozent. Die Behörde hat damit ein weiteres Mal den größeren Ermessensspielraum ausgeschöpft, den ihr eine im Dezember beschlossene Änderung in § 85a des neuen EEG 2023 bescherte. Zuvor durfte sie nur Erhöhungen der Höchstwerte bis zu 10 Prozent verfügen.

Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die gestiegenen Kosten im Bereich von Errichtung und Betrieb der Anlagen sowie auf gestiegene Zinsen bei deren Finanzierung. Die gestiegenen Kosten hatten zu einem so deutlichen Gebotsrückgang geführt, dass die ausgeschriebenen Mengen nicht mehr gedeckt werden konnten (221212).

"Mit der Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächen-Solaranlagen sorgen wir auch in diesem Segment für stabile Bedingungen, um die notwendigen Ausbauziele erreichen zu können", begründete der der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, die Anhebung. "Den Bietern sollten mit dem neuen Wert auskömmliche Gebote möglich sein. Die Bundesnetzagentur sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen für die Energiewende."

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