März 2023 |
230302 |
ENERGIE-CHRONIK |
Gemäß dem EEG 2021, das im Dezember 2020 von
der schwarz-roten Koalition beschlossen wurde (201201),
sollte die installierte Photovoltaik-Leistung bis 2022 auf 63
Gigawatt steigen, um dann bis zum Ende des Jahrzehnts 100 GW zu
erreichen. Im neugefassten EEG 2023, das der Bundestag ein
halbes Jahr später verabschiedete (220703),
wird diese Zielmarke mehr als doppelt so hoch angesetzt: Der
zuletzt erreichte Ausbaustand von 67,4 GW soll bis 2030 auf 215
GW erweitert werden. Das ergäbe eine fast viermal so große
installierte Leistung wie 2020 bzw. einen Anstieg der
PV-Stromerzeugung von rund 50 TWh auf knapp 200 TWh.
|
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, hat am 10. März den Entwurf einer "Photovoltaik-Strategie" vorgelegt, die den Ausbau der Solarenergie in Deutschland derart beschleunigen soll, dass die im EEG 2023 gesteckten Ziele (220703) erreicht werden können. Die Präsentation erfolgte auf einem "PV-Gipfel" in Berlin, zu dem Vertreter von Branchenverbänden, Bundesländern und Bundestagsfraktionen eingeladen waren. Diese und andere Betroffene hatten bis 24. März Gelegenheit, weitere Stellungnahmen abzugeben. Das überarbeitete Papier soll Anfang Mai im Rahmen eines zweiten "PV-Gipfels" in endgültiger Fassung vorgelegt werden und als Grundlage für die gesetzgeberische Umsetzung dienen, die in Form von zwei aufeinanderfolgenden "Solarpaketen" erfolgt.
Das 40 Seiten umfassende Strategiepapier (das vorläufig nur als PDF-Datei existiert) sieht zahlreiche konkrete Maßnahmen in elf "Handlungsfeldern" vor:
- Freiflächenanlagen stärker ausbauen (S.
8 - 11)
- Photovoltaik auf dem Dach erleichtern (S.
11 - 15)
- Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen (S.
18 - 20)
- Nutzung von Balkonkraftwerken erleichtern (S.
20 - 25)
- Netzanschlüsse beschleunigen (S.
25 - 26)
- Akzeptanz stärken (S. 26
- 27)
- Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht sicherstellen (S.
27 - 28)
- Lieferketten sichern und wettbewerbsfähige, europäische Produktion
anreizen (S. 28 - 29)
- Fachkräfte sichern (S. 29
- 31)
- Technologieentwicklung voranbringen (S. 31
- 33)
- Den schnelleren PV-Ausbau auch mit europapolitischen Instrumenten
vorantreiben (S. 33 - 35)
Beispielsweise ist eine Duldungspflicht für die Verlegung von Leitungen
vorgesehen, um PV-Freiflächenanlagen schneller ans Stromnetz anschließen
zu können. Bei PV-Dachanlagen verkürzt sich die Frist für den
Zählertausch. Für den Anschluss von Mini-Solaranlagen ans häusliche
Stromnetz (230202) sollen Meldepflichten
vereinfacht und Schukostecker als Standard zugelassen werden. Die
Fachagentur Wind an Land soll künftig auch das Thema Photovoltaik
konstruktiv begleiten und die gute Akzeptanz von Photovoltaik weiter
stärken helfen.
|
|
|
Als das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 das bisherige Stromeinspeisungsgesetz aus dem Jahr 1990 ablöste (000201), enthielt es lediglich die allgemeine Zielvorgabe, den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln. Dieser Anteil betrug damals etwa 6,3 Prozent des Bruttostromverbrauchs und bestand seinerseits zu sechzig Prozent aus der herkömmlichen Wasserkraft. Der Rest waren Windkraft (26,8 %), Biomasse/Biomüll (13,1 %) und Photovoltaik (0,2 %). Die Verdoppelung dieses Anteils auf gut 13 Prozent binnen zehn Jahren war deshalb kein ehrgeiziges ZIel und wurde bis 2010 mit 17 Prozent auch übertroffen. Angeführt wurde die Rangliste nun von der Windkraft mit 36,6 Prozent, gefolgt von Biomasse/Biomüll mit 32,2 Prozent, der Wasserkraft mit 19,9 Prozent und der Photovoltaik mit 11,1 Prozent (190607).
Inzwischen kommt bald die Hälfte des Stroms aus regenerativen Quellen. Den vorläufigen Zahlen für 2022 zufolge deckten die Erneuerbaren 44,6 Prozent des Bruttostromverbrauchs von 574 Terawattstunden. An der Spitze lag weiterhin mit 48,5 Prozent die Windkraft (38,7 % Wind an Land und 9,8 % Wind auf See). Den zweitgrößten Anteil an der gesamten Erneuerbaren-Stromerzeugung hatte mit 24,2 Prozent die Photovoltaik, gefolgt von Biomasse/Biomüll (18,4 %) und Wasserkraft (7,0 %).
Die zahlreichen Neufassungen und Ergänzungen des EEG änderten auch mehrfach die Zielvorgaben:
EEG 2004: Nach § 1 Abs. 2 soll das Gesetz " dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen".
EEG 2009: Nach § 1 Abs. 2 verfolgt das Gesetz "das Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen".
EEG 2011: Nach § 1 Abs. 2 soll der Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung bis 2020 auf 35 Prozent steigen, bis 2030 auf 35 Prozent, bis 2040 auf 65 Prozent und bis 2050 auf 80 Prozent.
EEG 2014: Nach § 1 Abs. 2 will das Gesetz " den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch stetig und kosteneffizient auf mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050 zu erhöhen". Dieser Anteil soll 40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025 betragen sowie 55 bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035. Als § 3 wird erstmals ein "Ausbaupfad" zur Steigerung der installierten Leistung bei Windkraft, Photovoltaik und Biomasse hinzugefügt.
EEG 2017: Der "Ausbaupfad" wird zu § 4.
EEG 2021: In § 1 Abs. 2 ist nur noch die Rede davon, "den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf 65 Prozent im Jahr 2030 zu steigern". Ferner soll "vor dem Jahr 2050" der gesamte Strom "treibhausgasneutral erzeugt" werden. Der "Ausbaupfad" in § 4 wird durch einen "Strommengenpfad" in § 4a ergänzt.
EEG 2023: Nach § 1 Abs. 2 soll der Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch "auf mindestens 80 Prozent im Jahr 2030 gesteigert werden". Detaillierte Vorgaben hierzu sind dem "Ausbaupfad" für Windkraft, Photovoltaik und Biomasse in § 4 sowie dem "Strommengenpfad" in § 4a zu entnehmen.