Januar 2023 |
230108 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Zubau bei Windkraft an Land (blau) übertrifft zwar die gesetzlichen Vorgaben für das Jahr 2022, müsste aber viel größer sein, um auch den neuen Anforderungen genügen zu können. |
Der Zubau von Windkraftanlagen an Land, der 2019 einen Tiefpunkt erreichte, hat auch 2022 weiter zugenommen. Wie die Deutsche Windguard am 18. Januar mitteilte, wurden 2022 in Deutschland 551 Anlagen installiert, die zusammen über eine Leistung von 2.403 MW verfügen. Da gleichzeitig eine Kapazität von 266 MW zurückgebaut wurde, ergibt sich ein Netto-Zubau von 2.137 MW. Der kumulierte Bestand belief sich zum Jahresende auf 28.443 Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 58.106 MW. Damit wurde das in § 4 des EEG 2021 gesetzte Ziel von 57 GW im Jahr 2022 sogar übertroffen. Der Zubau müsste indessen weit größer sein, um künftig auch die Vorgaben im EEG 2023 erfüllen zu können.
Ein Zubau der jetzt erzielten Größenordnung hätte wohl genügt, um auch die vier weiteren Etappenziele im alten EEG zu erreichen, die bis 2030 eine installierte Leistung von 71 GW vorsahen. Inzwischen gilt aber das von der neuen Bundesregierung beschlossene EEG 2023, das im neugefassten § 4 bis 2024 einen Ausbaustand von 69 GW vorsieht, der sich dann in fünf Stufen bis auf 115 GW im Jahr 2030 und auf 160 GW im Jahr 2040 erhöht (220703). Das erfordert einen jährlichen Netto-Zubau, der noch höher ist als die in den Jahren 2014 bis 2017 erzielten Rekordzuwächse (siehe Grafik).
Mit 12,1 GW stellt Niedersachsen mehr als ein Fünftel des bundesweiten Leistungsbestands. In Brandenburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein- Westfalen sind jeweils über 10 Prozent der Gesamtleistung installiert. Bezogen auf den Quadratkilometer jeweilige Landesfläche weisen Schleswig-Holstein und Bremen mit über 470 kW die höchste Leistungsdichte auf. In einigem Abstand folgen Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und das Saarland mit 200 bis 300 kW. In Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Thüringen sind es dagegen nur 100 bis 200 kW. Den niedrigsten flächenbezogenen Bestand haben Sachsen (72 kW), Baden-Württemberg (49 kW), Bayern (37 kW) und Berlin (19 kW). Damit besteht in diesen Ländern der größte Aufholbedarf hinsichtlich der neuerdings gesetzlich vorgegebenen Flächenziele für den Bau von Windkraftanlagen (220703).
Die im Jahr 2022 realisierten Ausschreibungsanlagen benötigten im Mittel rund 22 Monate vom Zeitpunkt der Zuschlagsbekanntmachung bis zur Inbetriebnahme. Es konnten zudem nicht alle bisher bezuschlagten Windenergieanlagen fristgerecht in Betrieb genommen werden, sodass auch künftig von der Entwertung einiger Zuschläge ausgegangenen werden muss. Für das Jahr 2023 ergibt sich bei unveränderter Realisierungsgeschwindigkeit ein zu erwartender Zubau in Höhe von 2,7 GW bis 3,2 GW. Das durch die Ausschreibungsmengen im EEG 2021 vorgezeichnete Ziel (4,5 GW) kann voraussichtlich nicht erreicht werden.
Die durchschnittliche Leistung einer neu installierten Windenergieanlage
lag im Jahr 2022 mit etwa 4,4 MW um 10 Prozent höher als im Vorjahr. Die
mittlere Gesamthöhe der Anlagen blieb mit 138 Meter gegenüber dem Vorjahr
fast unverändert.