Februar 2023

230211

ENERGIE-CHRONIK


Stromkunden sollen binnen 24 Stunden wechseln können

Die Bundesnetzagentur eröffnete am 14. Februar ein Festlegungsverfahren für einen beschleunigten werktäglichen Wechsel des Stromlieferanten. "Der Wechsel soll nicht mehr zehn Tage dauern, sondern innerhalb von 24 Stunden möglich sein“", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Damit könnten die Verbraucher im Rahmen ihrer vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen schneller durch einen neuen Stromlieferanten beliefert werden. Es sei beabsichtigt, die Änderungen zum 1. April 2025 für verbindlich zu erklären. Dies biete den Marktteilnehmern ausreichend Zeit, ihre elektronische Datenverarbeitung an die neuen Vorgaben anzupassen und einen störungsfreien Start der Regelungen sicherzustellen.

Geplant sei auch, dass der Netzbetreiber regelmäßig über wichtige Parameter der Netzanschlusssituation informieren muss, so dass alle notwendigen Informationen und preisbeeinflussenden Faktoren für einen Wechsel gebündelt vorliegen. Die konsultierten prozessualen Vorgaben böten zugleich Vorteile für Stromlieferanten und Stromnetzbetreiber. Durch die weitergehende Standardisierung und Automatisierung des Lieferantenwechselvorgangs könnten die personellen Ressourcen der Marktteilnehmer entlastet und Effizienzgewinne erzielt werden.

Mit dem Verfahren setzt die Bundesnetzagentur die gesetzlichen Vorgaben des § 20a Abs. 2 EnWG in Verbindung mit Artikel 12 Ab. 1 der Richtlinie (EU) 2019/944 um. Die Konsultation endet am 20. April 2023.

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