April 2021 |
210414 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Landgericht Leipzig hat einen Energiehändler wegen
Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von drei
Jahren und drei Monaten verurteilt. Zu der Steuerhinterziehung und
ihrer Aufdeckung kam es im Zusammenhang mit einem der
betrügerischen
Umsatzsteuerkarusselle, mit denen sich Kriminelle
in der zweiten Periode des Handels mit EU-Emissionszertifikaten
Milliarden
an Steuergeldern ergaunerten (091204).
Der Verurteilte war seinerzeit Geschäftsführer eines Grünstromvermarkters. Ins Visier der Staatsanwaltschaft geriet er durch die großangelegte Razzia bei rund 50 Unternehmen, die am 27. April 2010 stattfand (100411). Gewissermaßen als "Beifang" stellte sich bei dieser Razzia heraus, dass kriminelle Emissionshandelsgeschäfte über eine Tochter des Grünstromvermarkters abgewickelt wurden. Daraufhin wurden auch die Finanzbehörden aktiv. Nach seinen eigenen Angaben im "Bundesanzeiger" erhielt der Grünstromvermarkter am 27. Januar 2012 vom Finanzamt Leipzig II einen korrigierten Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2010, der eine Nachzahlung von 8,3 Millionen Euro verlangte. Der nun verurteilte Geschäftsführer versicherte demgegenüber, "dass sämtliche diesbezüglichen Transaktionen ordnungsgemäß im Jahresabschluss der Gesellschaft und der Tochtergesellschaft abgebildet wurden". Diese Versicherung entsprach nicht der Wahrheit.
Wegen der ungewöhnlich langen Verzögerung des Strafverfahrens kam es erst
am 9. September vorigen Jahres zur Eröffnung der Hauptverhandlung. Nach
Feststellung des Gerichts war das mit dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit
nicht mehr vereinbar. Sieben Monate der nunmehr verhängten Freiheitsstrafe
gelten deshalb als bereits vollstreckt. Sowohl der Angeklagte als auch die
Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel. Das am 3. März
verkündete Urteil ist damit seit dem 11. März rechtskräftig.