Mai 2020 |
200511 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 20. Mai die Ergebnisse der fünften gemeinsamen Ausschreibung für Solar- und Windenergieenlagen, die zum 1. April stattfand. Demnach war die ausgeschriebene Menge von 200.000 Kilowatt mit 113 Geboten im Umfang von 553.169 kW erneut deutlich überzeichnet. Außerdem befand sich unter den Geboten erneut kein einziges Windkraftprojekt, womit die zugrundeliegende Idee einer "technologieneutralen" Ausschreibung zum fünften Mal ad absurdum geführt wurde. Die 30 erteilten Zuschläge entfielen auf Photovoltaik-Projekte in zehn Bundesländern. Den größten Anteil hatte Bayern mit 75.476 kW für 10 Zuschläge. Es folgten das Saarland mit 40.000 kW für 4 Zuschläge, Brandenburg mit 35.281 kW für 2 Zuschläge und Sachsen-Anhalt 23.907 kW für 4 Zuschläge.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 4,97 ct/kWh und 5,61 ct/kWh (Vorrunde 4,88 bis 5,74 ct/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 5,33 ct/kWh. Damit lag er etwas unterhalb des Vorrundenwertes von November 2019 (5,40ct/kWh), aber oberhalb des Durchschnittswertes für die letzte technologiespezifische Solarausschreibung im März 2020 (5,18 ct/kWh).
Aufgrund der Ausführungsverordnung zu § 39i des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird zum 1. November die sechste und letzte dieser Sonderausschreibungen im Umfang von jeweils 200 MW stattfinden. Die gemeinsamen Ausschreibungen für Wind- und Solaranlagen wurden mit dem EEG 2017 verpflichtend eingeführt. Sie sind eine Konzession an die 2014 in Kraft getretenen EU-"Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014 - 2020". Diese sehen Ausschreibungen für jeweils eine bestimmte Technologie nur noch als Ausnahme vor, die begründet werden muss, um aus Brüssel die beihilferechtliche Genehmigung zu erhalten (siehe Hintergrund, April 2018). Die unsinnige Richtlinie kam unter dem deutschen EU-Energiekommissar Günther Oettinger zustande. Auch die Monopolkommission und andere neoliberale Kreise drängten damals auf eine "technologieneutrale" Erneuerbaren-Förderung.
Zuvor hatte die Bundesnetzagentur am 29. April die Ergebnisse für die Gebote von Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. April veröffentlicht. Um das ausgeschriebene Volumen von 167.770 kW bewarben sich 41 Gebote mit insgesamt 92.486 kW. Diese Runde war somit erneut deutlich unterzeichnet. Allerdings wurde die höchste gebotene Menge seit Einführung der Biomasseausschreibungen im Jahr 2017 erreicht. Insgesamt waren 38 Gebote mit einem Volumen von 90.456 kW erfolgreich. Darunter befanden sich fünf Neuanlagen. Die ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 10,28 ct/kWh und 16,40 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 13,99 ct/kWh gegenüber 12,47 ct/kWh in der Vorrunde im November 2019.