Juli 2019

190709

ENERGIE-CHRONIK


 

Aktuell erfasst die Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur Stromerzeugungsanlagen mit einer Netto-Nennleistung von insgesamt 214,2 Gigawatt, wovon 109,7 GW auf die erneuerbaren Energien entfallen.

"Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet"

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 3. Juli einen "Monitoringbericht" zur Versorgungssicherheit bei Strom vorgelegt. "Der Bericht zeigt, dass die Stromverbraucher in Deutschland auch beim weiteren Umbau unserer Energieversorgung sicher mit Elektrizität versorgt werden können", fasste der zuständige Minister Peter Altmaier (CDU) den Inhalt zusammen. Die Versorgungssicherheit in Deutschland sei im internationalen Vergleich weiterhin sehr hoch (siehe PDF).

"Besondere technische Betriebsmittel" sollen bis Oktober 2022 einsatzfähig sein

Der Bericht verweist auf verschiedene Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ergriffen werden. So hätten die Übertragungsnetzbetreiber mit der Beschaffung der "besonderen technischen Betriebsmittel" im Umfang von 1,2 Gigawatt begonnen, mit denen den Risiken aus dem Erzeugungsdefizit im Süden Deutschlands begegnet werden soll. Ein erster Zuschlag für die Errichtung eines Kraftwerks mit 300 MW sei bereits erteilt worden (190103). Weitere drei Ausschreibungsverfahren für solche Anlagen liefen noch. Die Inbetriebnahme sei für Oktober 2022 geplant. (Siehe hierzu Hintergrund, September 2018).

Umrüstung des Frequenzschutzes bei Solar- und Windkraftanlagen abgeschlossen

Es gebe keine Anzeichen, dass Betriebsmittel (Leitungen, Transformatoren, Leistungsschalter) des deutschen Übertragungsnetzes überaltert oder in einem nicht funktionsgerechten Zustand sein könnten. Die Nachrüstung dezentraler Erzeugungsanlagen zur Sicherstellung der Frequenzstabilität (150114) sei abgeschlossen. Bei Photovoltaik-Anlagen handelte es sich um das Problem, dass sie mit einer Überfrequenz-Abschaltautomatik ausgestattet waren, die bei bei 50,2 Hertz ansprach (120301). Eine so automatisch herbeigeführte Abschaltung von PV-Bestandsanlagen hätte die Frequenz schlagartig sinken und nicht mehr durch Gegenmaßnahmen der Netzbetreiber aufgefangen werden können. Auch bei Windkraftanlagen mussten die Frequenzschutzeinstellungen von circa 21.000 betroffenen Anlagen nachgerüstet werden, um eine gleichzeitige Abschaltung zu vermeiden.

Kapazitätsreserve ist angeblich zum Schutz vor "Extremereignissen" notwendig

"Eine wichtige Rolle zur Absicherung des Strommarktes" erfüllt dem Bericht zufolge die sogenannte Kapazitätsreserve, mit der die Bundesregierung den Abbau von Kohle-Kapazitäten vorantreiben und daraus resultierende Entschädigungszahlungen an die Betreiber über die Netzentgelte abwälzen will (180204). Sie sei auch netztechnisch begründet: "Wesentliches Ziel der Kapazitätsreserve ist es, die Stromversorgung zusätzlich gegen Extremereignisse abzusichern." (Siehe hierzu Hintergrund Februar 2018 und Hintergrund Juli 2015).

Der Monitoringbericht stützt sich in wesentlichen Teilen auf ein Gutachten, in dem vier Institute im Auftrag des Ministeriums untersuchten, wie sich der Strommarkt und die verfügbaren Kraftwerke in den nächsten Jahren bis 2030 entwickeln. Sie gelangten zu dem Ergebnis, dass die Stromverbraucher in Deutschland mit Blick auf Angebot und Nachfrage jederzeit sicher versorgt werden können (siehe PDF).

 

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