Februar 2019

190205

ENERGIE-CHRONIK


 

Beim Förderbedarf pro Kilowattstunde ist die Photovoltaik seit einem Jahr deutlich günstiger als die Windkraft. Die maximale Differenz von 1,57 Cent/kWh, die im vergangenen Oktober erreicht wurde, hat sich inzwischen wieder leicht verringert. Nach wie vor fehlt es aber an ausreichender Nachfrage für die ausgeschriebenen Windstrom-Mengen, während das Ausschreibungsvolumen für Solarprojekte ohne weiteres verdoppelt werden könnte.

Weiterhin Flaute bei Windstrom und Überzeichnung bei Solarstrom

Bei den jüngsten Ausschreibungen für Wind- und Solaranlagen, die beide jeweils zum 1. Februar stattfanden, konnte das Ausschreibungsvolumen für Windkraftanlagen erneut zum großen Teil nicht vergeben werden, weil es an einer ausreichenden Zahl von Bietern fehlte. Dagegen kamen bei der Photovoltaik die meisten Bieter nicht zum Zuge, weil die Nachfrage weit höher war als die ausgeschriebene Leistung. "Die erneute deutliche Unterzeichnung von 30 Prozent verfolgen wir mit Sorge", kommentierte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, das enttäuschende Ergebnis für Windkraftanlagen. "Gemeinsam mit der Branche und den zuständigen Behörden muss an Lösungsansätzen hinsichtlich der Genehmigungssituation gearbeitet werden."

Von 700 MW Windkraft konnten nur 476 MW bezuschlagt werden

Wie die Bundesnetzagentur am 15. Februar mitteilte, wurden für die ausgeschriebene Menge von 700 Megawatt Windstrom nur 72 Gebote mit einem Volumen von 499 Megawatt eingereicht. Da fünf Gebote aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden mußten, erhielten 67 Gebote mit einem Volumen von 476 Megawatt einen Zuschlag. Deren Gebotswerte reichten von 5,24 Cent/kWh bis 6,20 Cent/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 6,11 Cent/kWh.

Regional betrachtet, verteilten sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Niedersachsen und in Brandenburg (jeweils 18), sowie in Nordrhein-Westfalen (12). Jeweils zwei Zuschläge entfielen auf Windstandorte in Bayern und in Baden-Württemberg. Elf Zuschläge gingen an Bürgerenergiegesellschaften.

Für 175 MW Solarstrom gab es zweieinhalb mal soviel Nachfrage

Im Rahmen der Solarausschreibung wurden 80 Gebote mit einem Leistungsumfang von 465 Megawatt abgegeben. Damit war die ausgeschriebene Menge von 175 Megawatt mehr als zweieinhalbfach überzeichnet. Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur 24 Zuschläge für eine zu errichtende Solarleistung von 178 Megawatt, wobei sich die Förderung im Einzelfall zwischen 4,11 Cent/kWh und 5,18 Cent/kWh bewegte (Vorrunde 3,86 bis 5,15 Cent/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,80 Cent/kWh (Vorrunde 4,69 Cent/kWh).

Die Zuschläge gingen mehrheitlich an Bieter in Bayern (22) und dort insbesondere an solche, die Gebote für Freiflächenanlagen auf Ackerflächen (21) abgegeben haben. Damit ist das jährlich begrenzte bayerische Ackerflächenkontingent schon nach der ersten Solarausschreibung des Jahres zu 70 Prozent aufgebraucht. "Die hohe Zuschlagsquote für Gebote auf Ackerflächen in Bayern verdeutlicht die ungleiche Wettbewerbsfähigkeit von Solarflächen", erklärte dazu BNA-Präsident Jochen Homann.

Die nächsten Ausschreibungstermine für Solar bzw. Windenergie an Land sind der 1. März 2019 für Solarenergie und der 1. Mai 2019 für Windenergie an Land.

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