Oktober 2018 |
181006 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die EU-Umweltminister einigten sich am 9. Oktober darauf, die zulässigen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen bis 2030 um 35 Prozent zu senken. Für "leichte Nutzfahrzeuge" soll eine Minderung um 30 Prozent verfügt werden. Der Ministerrat folgte damit teilweise dem Vorschlag der EU-Kommission, die Grenzwerte für Kraftfahrzeuge einheitlich um 30 Prozent zu senken. Er ging aber insofern darüber hinaus, als er für Pkw und Transporter ein jeweils separates Minderungsziel beschloss und ersteres um fünf Prozent höher legte. Unverändert blieb das bereits von der Kommission anvisierte Zwischenziel, für beide Fahrzeugkategorien bis 2025 eine Minderung um 15 Prozent zu erreichen.
Die EU-Kommission hatte im November 2017 neue Vorgaben für den CO2-Ausstoß von Kraftfahrzeugen angekündigt. Demnach würden die Hersteller verpflichtet, die Emissionswerte ihrer jeweiligen Fahrzeugflotte bis 2030 um 30 Prozent unter die Werte des Jahres 2021 zu senken. Die Kommission unterstellte dabei, dass bis 2030 weniger als zwanzig Prozent der Neuwagen reine Elektroautos sein werden und dass mehr als achtzig Prozent "nach wie vor einen Verbrennungsmotor haben" bzw. Hybrid-Modelle sind, bei denen der Elektromotor lediglich den herkömmlichen Antrieb ergänzt (171110).
Der Vorschlag der Kommission wurde sowohl vom EU-Parlament als auch von der Mehrzahl der Mitgliedsstaaten als unzureichend empfunden. Das Parlament plädierte am 3. Oktober für eine generelle Minderung um 40 Prozent. Um die unterschiedlichen Interessen der Mitgliedsstaaten unter einen Hut zu bringen, schlug die österreichische Ratspräsidentschaft dem EU-Ministerrat zunächst eine Anhebung auf 35 Prozent vor. Sie scheiterte aber am Widerstand der beiden großen Automobilproduzenten Frankreich und Deutschland, die beide den Kommissionsvorschlag ohne Abstriche durchzusetzen versuchten. Die deutsche Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat die vom schwarz-roten Kabinett beschlossene Festlegung auf 30 Prozent allerdings nur widerwillig vertreten. Als sie schließlich nachgab, stimmte Frankreich dem modifizierten Kompromiss mit separaten Minderungszielen für Pkw und Transporter ebenfalls zu.
Dagegen hielten Dänemark, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Slowenien und Schweden eine generelle Minderung um 35 Prozent für unzureichend. Am Ende stimmten zwanzig Mitgliedsstaaten für den Kompromiss mit den separaten Minderungszielen, während jeweils vier ihn ablehnten bzw. sich der Stimme enthielten. Die unterlegenen sechs EU-Staaten brachten ihre Enttäuschung in einer Protokollerklärung zum Ausdruck. Sie verwiesen darin auf die Warnung vor den Folgen eines weltweiten Temperaturanstiegs, die der Weltklimarat am Vortag veröffentlicht hatte (181005). "Das Tempo des Übergangs zu emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen in Europa ist zu langsam", stellten sie fest. Die nun beschlossenen Zielvorgaben seien hemmend für die notwendige Dynamik der Industrie auf diesem Gebiet.
Polen, Tschechien und die Slowakei konnten durchsetzen, dass es besondere Anreize für Hersteller geben soll, preisgünstige Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge in Mittel- und Osteuropa zu verkaufen. Der Kompromiss sieht ferner vor, dass die EU-Kommission ihn im Jahr 2023 mit Blick auf den dann erreichten Stand der Technik überprüft und gegebenenfalls veränderte Prozentziele vorschlägt.
Der von den EU-Regierungen beschlossene Kompromiss muss nun im weiteren EU-Gesetzgebungsverfahren mit dem Parlament und der Kommission abgestimmt werden. Die erste Verhandlungsrunde dieses sogenannten "Trilogs" fand bereits am 10. Oktober statt. Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel gibt es "eine sehr strenge Absprache darüber, dass die Kommission und der Rat jetzt Wert darauf legen werden, im Trilog dieses Ergebnis auch zu halten".