Juni 2018

180610

ENERGIE-CHRONIK


Anteil der Erneuerbaren am Energieverbrauch der EU soll bis 2030 auf 32 Prozent steigen

Die Vertreter des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats erzielten am am 15. Juni eine vorläufige Einigung über den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien: Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil der Erneuerbaren am gesamten Energieverbrauch der EU auf 32 Prozent steigen. Das ist deutlich mehr als die 27 Prozent, welche die Regierungschefs der EU-Staaten im Oktober 2014 zur Zielmarke erhoben (141019) und die auch in das umfangreiche "Winterpaket" übernommen wurden, das die Kommission im Dezember 2016 vorlegte (161207). Allerdings handelt es sich weiterhin nur um eine Absichtserklärung, aus der sich keine nationalen Ausbauziele mit entsprechenden Verpflichtungen für die Mitgliedsstaaten ergeben. Die erzielte Einigung muss jetzt noch von Parlament und Rat bestätigt werden, was aber als Formsache gilt.

Weitere Anhebung wird 2023 geprüft

Die Unterhändler des Parlaments wollten den Anteil der Erneuerbaren am gesamten Energieverbrauch bis 2030 sogar auf 35 Prozent erhöhen, konnten sich damit aber gegenüber den Regierungsvertretern nicht durchsetzen. Als Kompromiß einigte man sich darauf, im Jahr 2023 die Möglichkeit einer weiteren Anhebung des jetzt beschlossenen Ausbauziele zu prüfen.

In einem 2015 veröffentlichten Fortschrittsbericht hatte die EU-Kommission den bis 2014 gemeinschaftsweit erreichen Stand beim Anteil der Erneuerbaren mit 15,3 Prozent veranschlagt (150613). Bis 2020 sollte er zwanzig Prozent des Endenergieverbrauchs erreichen. Gegenwärtig dürfte er noch deutlich unter dieser Marke liegen.

Energieeffizienz soll stets an erster Stelle stehen

Bei der Energieeffizienz konnte das Parlament keine erhöhten Anforderungen durchsetzen. Bisher gilt hier als unverbindliches Ziel eine Steigerung um 27 Prozent bis 2030 (141019). Ersatzweise einigten sich die beiden EU-Gesetzgebungsgremien auf die Formulierung, dass die Energieeffizienz künftig bei allen energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Entscheidungen an erster Stelle berücksichtigt werden müsse.

Verstromung von Palmöl wird schrittweise unterbunden

Erfolgreich verlangten die Unterhändler des Parlaments dagegen eine Spezifizierung des Ausbauziels für die Erneuerbaren: Im Verkehrsbereich sollen bis 2030 mindestens 14 Prozent der Kraftstoffe aus erneuerbaren Quellen stammen. Sogenannte Biokraftstoffe der ersten Generation, die aus Nahrungsmittelpflanzen erzeugt werden, dürfen am Energieverbrauch des Straßen- und Schienenverkehrs keinesfalls mit mehr als 7 Prozent beteiligt sein. Die Verwendung von Palmöl (070310) und anderen Biokraftstoffen mit besonders negativen ökologischen Auswirkungen soll schrittweise reduziert und ab 2030 nicht mehr auf die Biosprit-Ziele angerechnet werden.

 

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