Mai 2018 |
180511 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das neue Kohlekraftwerk Datteln wird auch in diesem Jahr noch nicht in Betrieb genommen werden können, sondern voraussichtlich erst im Sommer 2020. Wie die Uniper SE am 8. Mai mitteilte, müssen die Kesselwände komplett ausgetauscht werden. Die ergebe sich aus ersten belastbaren Erkenntnissen über Umfang und Ursachen der Schäden an der Kesselanlage, die der japanische Hersteller Mitsubishi Hitachi Power Systems geliefert hat. Die neuerliche Verzögerung erfordere eine außerplanmäßige Wertberichtigung in Höhe von rund 270 Millionen Euro. Die Fertigstellung des Kraftwerks verzögert sich nun gegenüber der ursprünglichen Planung um insgesamt neun Jahre.
Das Projekt mit einer Leistung von 1100 MW wurde 2007 von E.ON in Angriff genommen und sollte 2011 in Betrieb gehen. Es wurde dann aber wegen mehrerer Verstöße gegen geltende Bestimmungen erfolgreich vor Gericht angefochten, weshalb E.ON nur noch in Teilbereichen weiterbauen durfte. Der Neubau konnte deshalb auch nicht, wie ursprünglich geplant, die drei alten Steinkohle-Blöcke in Datteln (303 MW) sowie das Steinkohle-Kraftwerk "Shamrock" in Herne (132 MW) ersetzen, die bis spätestens 2013 stillgelegt werden mussten, da sie den verschärften Anforderungen der Großfeuerungsanlagenverordnung nicht mehr genügten (120314). Zudem hob das Oberverwaltungsgericht Münster im Juni 2012 den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid auf, mit dem die Bezirksregierung den Beginn der Bauarbeiten ermöglicht hatte (120609). Trotz der fehlenden rechtlichen Grundlagen durfte E.ON die drei alten Blöcke in Datteln dann aber vorläufig doch weiter betreiben. Die nordrhein-westfälische Landesregierung begründete diese "Duldung" mit dem öffentlichen Interesse an der Versorgung mit Fernwärme und Bahnstrom, die andernfalls gefährdet worden wäre (121107).
Mit der Überführung der E.ON Kraftwerke AG in die Uniper SE (160111) gelangte das noch immer unvollendete Projekt an die neu gegründete Konzerntochter, die E.ON im September 2016 an die Börse brachte. Zur selben Zeit kündigte RWE die vor zehn Jahren geschlossenen Strombezugsverträge, weil diese auf Konditionen beruht hätten, die wegen der Bauverzögerung inzwischen veraltet und nicht mehr marktgerecht seien (161003). Das Landgericht Essen ließ dieses Argument aber nicht gelten. RWE wird somit weiterhin 40 Prozent des künftig erzeugten Stroms abnehmen müssen. Einen Anteil in gleicher Höhe nimmt die Deutsche Bahn ab (180311).