Mai 2017

170511

ENERGIE-CHRONIK


Europäischer Gerichtshof bremst Eigenmächtigkeit der EU-Kommission

Die EU-Kommission verfügt zwar über die ausschließliche Zuständigkeit für den Abschluß von Freihandelsabkommen. Solche Verträge bedürfen aber der Zustimmung der Mitgliedsstaaten, wenn sie Vereinbarungen über Schiedsgerichte oder andere Punkte enthalten, welche die nationalen Belange berühren. Das ergibt sich aus einem Gutachten, das der Europäische Gerichtshof in Luxemburg auf Anforderung der EU-Kommission erstellt und am 16. Mai veröffentlicht hat.

Es geht dabei um das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur, das im September 2013 paraphiert wurde. Der Befund der Richter, daß dieses Abkommen in der vorliegenden Form nur gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten beschlossen werden könne, gilt sinngemäß aber auch für die geplanten Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA). Die vorgesehenen Schiedsgerichte müßten demnach auch in diesen Abkommen entfallen oder von den nationalen Parlamenten ausdrücklich gebilligt werden.

Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP hat Anspruch auf amtliche Zulassung

Eine weiteren Dämpfer erhielten die Kommission und ihr selbstherrlich agierender Präsident Claude Juncker am 10. Mai: Das Europäische Gericht erster Instanz annullierte einen Beschluß vom 10. September 2014, mit dem die Kommission den Antrag der Initiative "Stop TTIP" auf offizielle Registrierung als "Europäische Bürgerinitiative" (EBI) abgelehnt hatte. Die Kommission wollte eine solche EBI nur gegen abgeschlossene Verträge zulassen, nicht aber schon im Vorstadium. Offenbar befürchtete sie, daß ihre Verhandlungen über TTIP und CETA in ähnlicher Weise vom Protest der Bürger durchkreuzt werden könnten wie das 2013 bei den Plänen für eine erleichterte Privatisierung der Wasserversorgung geschehen ist (130604).

"Das Urteil ist eine Ohrfeige für Claude Juncker", konstatierte der Sprecher der Grünen im Europa-Parlament, Sven Giegold. "Die EU-Kommission kann den Bürgern keinen Maulkorb verpassen." Die Initiative hat inzwischen ohne amtliche Anerkennung rund 3,3 Millionen Unterschriften gesammelt und in 23 EU-Staaten das Quorum erreicht. Notwendig wären nur eine Million Unterschriften und die Erreichung des Quorums in sieben Ländern.

 

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