März 2014

140311

ENERGIE-CHRONIK


TenneT bekommt Zertifizierung, wenn alle Aufträge für das Offshore-Startnetz vergeben sind

Der Strom-Transportnetzbetreiber TenneT, dem die Bundesnetzagentur als einzigem der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber bislang die Zertifizierung verweigert, kann auf Beseitigung dieses peinlichen Makels hoffen. Dies ergibt sich aus der vom 11. März datierten Antwort des Bundeswirtschaftsministerium auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Oliver Krischer. Der Energieexperte der Grünen wollte wissen, wie der Stand der Dinge ist, nachdem offenbar beide Seiten in dieser Angelegenheit über einen Kompromiß verhandelten.

Die Bundesnetzagentur hatte der TenneT TSO GmbH am 9. November 2012 die nach § 4a EnWG erforderliche Zertifizierung versagt, nachdem diese sich selber für außerstande erklärte, ihren aus § 17 Abs. 2a EnWG resultierenden Verpflichtungen zum Netzanschluß der vor der deutschen Nordseeküste entstehenden Offshore-Windparks nachzukommen (111104). Stattdessen hatte die deutsche Tochter des staatlichen niederländischen Netzbetreibers TenneT die Gründung einer Deutschen Gleichstrom-Netzgesellschaft verlangt, um die enormen Kosten der Offshore-Anbindungen auf alle vier Übertragungsnetzbetreiber zu verteilen (120205). Anscheinend hatten die Niederländer beim Kauf des von der Nordsee bis zu den Alpen reichenden E.ON-Stromtransportnetzes nicht hinreichend bedacht, welche Kosten durch die Netzanschlüsse der Offshore-Windparks in der Nordsee auf sie zukommen würden.

Die Verweigerung der Zertifizierung bedeutete nicht, daß TenneT der Betrieb des Übertragungsnetzes untersagt wurde. Der Weiterbetrieb des Netzes ohne Zertifizierung stellte nun aber eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Bundesnetzagentur hätte deshalb nach § 95 Abs. 1eine empfindliche Geldbuße in Millionenhöhe verhängen können.

Vergleich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf

Wie aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf die Anfrage des Abgeordneten Krischer hervorgeht, hat Tennet die Entscheidung der Bundesnetzagentur beim Oberlandesgericht Düsseldorf angefochten. Am 22. Januar dieses Jahres sei diese Beschwerde verhandelt und auf Vorschlag des Gerichts übereinstimmend für erledigt erklärt worden. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur bleibe somit bestandskräftig. Gleichzeitig habe die Behörde jedoch "im Rahmen des gerichtlichen Vergleichs zugesichert, die Zertifizierung der TenneT TSO GmbH unter der Bedingung vorzunehmen, daß die TenneT TSO GmbH den Bau der zum Startnetz des Offshore-Netzentwicklungsplans gehörigen Offshore-Anbindungsleitungen in Auftrag gibt".

Das Startnetz des Offshore-Netzentwicklungsplans für die Nordsee umfaßt Netzanschlüsse mit einer Übertragungskapazität von insgesamt 8000 Megawatt. Nach einer unlängst von TenneT veröffentlichten Übersicht sind davon rund 570 MW in Betrieb. Für weitere 5640 MW wurde mit den Bauarbeiten begonnen oder zumindest der Auftrag erteilt. Was noch aussteht sind die beiden Projekte BorWin 3 und 4 mit einer Kapazität von jeweils 900 MW, die bisher lediglich ausgeschrieben sind (140213). Um das für die Zertifizierung genannte Kriterium zu erfüllen, wären somit auch für diese beiden Projekte noch die Bauaufträge zu vergeben, was wahrscheinlich noch in diesem Jahr der Fall sein wird. Jedenfalls äußert der niederländische Mutterkonzern im Jahresbericht 2013 diese Erwartung: "Nach weiteren Gesprächen mit der Regulierungsbehörde erwartet TenneT eine positive Entscheidung während des Jahres 2014."

Nach Krischers Ansicht hat sich die Bundesnetzagentur damit auf einen fragwürdigen Handel eingelassen. Noch immer sei fraglich, ob der Netzbetreiber die Kosten der Offshore-Netzanschlüsse tatsächlich schultern könne. Sinnvoller sei die Gründung einer Deutschen Netzgesellschaft durch die öffentliche Hand, die den Netzausbau übernimmt. Auch die SPD habe diese noch kurz vor der Bundestagswahl gefordert. Inzwischen wolle sie davon aber offensichtlich nichts mehr wissen.

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