September 2012

120904

ENERGIE-CHRONIK


 

Offshore-Windparks in der Nordsee mit Netzanschlußzusage

Windpark Projektierer MW WKA-Typ HGÜ-Lieferant
1 BARD Offshore 1 BARD 500 BARD 5 MW ABB
2 MEG Offshore 1 Windreich AG 400 AREVA 5 MW ABB
3 Veja Mate BARD 400 BARD 5 MW Siemens
4 Global Tech 1 Windreich AG 400 AREVA 5 MW Siemens
5 Deutsche Bucht Windreich AG 210 AREVA 5 MW Siemens
6 Borkum West II N.prior 400 AREVA 5 MW ABB
7 Borkum Riffgrund DONG Energy 292 Siemens 3,6 MW
8 Nordsee Ost RWE 295 REpower 6 MW Siemens
9 Meerwind Ost/Süd Wind MW GmbH 288 Siemens 3,6 MW Siemens
10 Amrumbank West E.ON 288 Siemens 3,6 MW Siemens
11 Dan Tysk Geo mbh 288 Siemens 3,6 MW Siemens
12 Butendiek wpd 288 Siemens 3,6 MW Siemens

Nach dieser Übersicht, die am 12. September die Projektentwicklungs- und Betreibergesellschaft Windreich AG veröffentlichte, wird sich bei mehr als der Hälfte der insgesamt zwölf Offshore-Windparks in der Nordsee, die eine Netzanschlußzusage erhalten haben, die Herstellung der Netzanbindung um mehr als sechs Monate verzögern (rote Projekte). Nur bei zwei Windparks wird der Netzanschluß rechtzeitig fertig (grüne Projekte). Bei drei weiteren Windparks könnte jedoch die Netzanbindung bis zur Fertigstellung der regulären HGÜ-Verbindung provisorisch ermöglicht werden, indem "Bypass-Kabel" zu vorhandenen Konverterplattformen gelegt werden, deren Kapazität vorläufig noch nicht voll ausgelastet ist (gelbe Projekte). Die Windreich AG sieht sich deshalb trotz aller Probleme gut im Zeitplan.

Bundesnetzagentur droht TenneT weiterhin mit Lizenz-Verweigerung

Die Bundesnetzagentur ist weiterhin der Meinung, daß die Tennet TSO, die seit 2010 das frühere E.ON-Stromtransportnetz betreibt (091101), gegenwärtig nicht die Voraussetzungen für eine Lizenzierung gemäß der seit 2009 gültigen EU-Richtlinie (090401) erfüllt. "Ich sehe keine Veranlassung, von unserem Votum abzuweichen", sagte Behördenchef Jochen Homann laut FAZ (21.9.) bei einer Informationsveranstaltung zum Netzausbau. Er reagierte damit auf eine Tennet-Pressemitteilung vom 17. September, wonach die EU-Kommission in dem einschlägigen Artikel 10 der Richtlinie zur Entflechtung der Transportnetzbetreiber keine rechtliche Handhabe sieht, um Tennet die Zertifizierung zu verweigern.

Die Tennet TSO ist eine Tochter des niederländischen Netzbetreibers TenneT und gehört wie dieser vollständig dem niederländischen Staat. Mit dem Stromtransportnetz von E.ON hat sie gemäß § 17 EnWG auch die Verpflichtung zum Netzanschluß aller Offshore-Windparks in der Nordsee übernommen. Sie hat sich aber bereits vor knapp einem Jahr offiziell für außerstande erklärt, diese Verpflichtungen erfüllen zu können (111104). Stattdessen schlug sie im Februar dieses Jahres die Gründung einer Deutschen Gleichstrom-Netzgesellschaft vor, die unter Beteiligung aller vier deutschen Transportnetzbetreiber die HGÜ-Anbindungen der Windparks in der Nordsee verwirklicht (120205).

Bereits im Juli hat die Bundesnetzagentur der TenneT TSO mit der Verweigerung der Zertifizierung als Netzbetreiber gedroht, falls sie nicht die notwendige finanzielle Leistungsfähigkeit nachweise, um ihrer gesetzlichen Anschlußverpflichtung nachzukommen. Kurz darauf leitete die Behörde ein Mißbrauchsverfahren ein. Beantragt wurde es von der Windreich AG, die nun doch um den rechtzeitigen Netzanschluß ihrer Windparks Global Tech I, MEG I und Deutsche Bucht bangte, obwohl sie nach dem Hilferuf von Tennet TSO im November vorigen Jahres noch erklärt hatte, daß sie "von der aktuell diskutierten Problematik nicht betroffen" sei.

Am 12. September fand zu diesem Mißbrauchsverfahren eine Anhörung bei der Bundesnetzagentur statt. Anschließend erklärte die Windreich AG, der termingerechte Netzanschluss ihres Windparks Deutsche Bucht sei "ein gutes Stück näher gerückt". In intensiven, mehrstündigen Verhandlungen habe auch TenneT"ein hohes Interesse an einer zügigen und konstruktiven Lösung" bekundet. Unter anderem sei eine "Bypass"-Lösung erörtert worden, um den Windpark über ein Drehstrom-Kabel zu einer anderen, noch nicht ausgelasteten Konverterplattform provisorisch ans Netz zu bringen.

Fünf Tage später berichtete TenneT TSO über eine Stellungnahme der EU-Kommission, derzufolge die seit 2009 gültige Richtlinie für den Strombinnenmarkt keine Handhabe bietet, um einem Netzbetreiber wegen ungenügender finanzieller Ausstattung die Zertifizierung zu verweigern. Im Zertifizierungsverfahren werde geprüft, ob Transportnetzbetreiber die Entflechtungsvorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes erfüllen. Kein Grund für die Verweigerung der Zertifizierung sei dagegen, wenn ein Netzbetreiber nicht nachweisen kann, daß er über ausreichende finanzielle Mittel für die Wahrnehmung der im Energiewirtschaftsgesetz festgelegten Aufgaben verfügt. Damit sei der "Weg frei für die Zertifizierung von TenneT". Der Netzbetreiber äußerte ferner die Erwartung, daß die Bundesnetzagentur bei ihrer Entscheidung die geplante gesetzliche Neuregelung der Netzanbindung von Offshore-Windparks (120805) berücksichtigen werde.

Die Bundesnetzagentur sieht dies offenbar etwas anders. Wie ihr Präsident Homann sagte, hat die Stellungnahme der EU-Kommission keine bindende Wirkung. Man werde das Verfahren gegen Tennet TSO weiter betreiben und gegebenenfalls ein Bußgeld verhängen.

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