März 2014

140310

ENERGIE-CHRONIK


EU-Kommission will Privatisierung der Wasserversorgung weiterhin zulassen

Die EU-Kommission wird keinen Gesetzesvorschlag vorlegen, der "das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert". Sie ignoriert damit die wichtigste Forderung der Kampagne Right2water, die rund 1,9 Millionen EU-Bürger mit ihrer Unterschrift unterstützt haben (130505). Dies ergibt sich aus einer abschließenden Stellungnahme zu dieser ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative (EBI), die von der Kommission am 19. März vorgelegt wurde.

Europäische Bürgerinitiative ist enttäuscht

"Die Reaktion der Europäischen Kommission ist wenig ambitioniert darin, den Erwartungen von 1,9 Millionen Menschen gerecht zu werden“, bemerkte dazu der Vizepräsident der Initiative Right2Water, Jan Willem Goudriaan. "Ich bedauere, daß es keinen Gesetzesvorschlag für die Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser gibt." Die Initiative verlange weiterhin rechtliche Regelungen, welche die Wasserversorgung von der "Liberalisierungsagenda" ausschließen.

Kommission beruft sich auf unterschiedliche "Eigentumsordnungen"

In ihrer Stellungnahme wiederholt und bekräftigt die Kommission eine wohlklingende, aber völlig unverbindliche Formulierung aus der vor 14 Jahren erlassenen Wasserrahmen-Richtlinie, wo es in den vorangestellten Erwägungsgründen heißt: "Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss." Faktisch sieht sie die Wasserversorgung aber doch als Geschäftsbereich, der wie andere Handelswaren privaten Profitinteressen ausgeliefert werden kann. Sie begründet und kaschiert diese neoliberale Sichtweise damit, daß die rechtliche Regelung der Wasserversorgung der nationalen Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten vorbehalten bleibe. In Artikel 345 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) werde eindeutig festgelegt, dass "die Verträge ... die Eigentumsordnung in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt lassen". Die EU könne deshalb keine Rechtsakte erlassen, die das Eigentum an Unternehmen regeln, die eine öffentliche Dienstleistung wie die Wasserversorgung erbringen.

Unterminierung der kommunalen Wasserversorgung vorläufig abgewehrt

Einziges Zugeständnis der Kommission bleibt der Rückzieher, den sie bereits im Juni vorigen Jahres machte, als sie angesichts des europaweiten Protestes auf die ursprünglich vorgesehene Einbeziehung der kommunalen Wasserversorgung in die neue Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen verzichtete (130604). Sie bestätigt nochmals, "daß die Rechtsvorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe nicht anwendbar sind, wenn lokale Behörden beschließen, die betreffenden Dienstleistungen selbst, im Rahmen eines Joint-Venture oder durch ein verbundenes Unternehmen zu erbringen".

Die Initiative Right2Water wertet diesen Punkt als Lichtblick in der ansonsten enttäuschenden Stellungnahme der Kommission. Damit werde anerkannt, "daß die Bereitstellung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung generell in der Verantwortung der lokalen Autoritäten liegen sollte, die am dichtesten an den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sind". Zugleich bestätige dies "den Trend zu Rekommunalisierung in Europa".

Die Organisatoren der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative waren am 17. Februar 2014 von der Kommission empfangen worden und hatten am selben Tag Gelegenheit, ihre Initiative in einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorzustellen.

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