Juni 2013

130606

ENERGIE-CHRONIK


Fracking-Gesetz kommt nicht zustande

Die schwarz-gelbe Koalition hat ihre Pläne für eine gesetzliche Regelung der Schiefergas-Gewinnung per "Fracking" (130211), die Mitte Mai vom Kabinett in einen Gesetzentwurf umgewandelt werden sollten, endgültig fallen gelassen. Der Grund dafür ist die Befürchtung, mit einem solchen Gesetz kurz vor den Bundestagswahlen nicht punkten zu können. Zum einen befürchten Union und FDP, daß die angebliche Verschärfung der geltenden Vorschriften für Fracking von den Wählern eher als das Gegenteil wahrgenommen wird. Zum anderen gibt es in der Union Stimmen, die das Fracking als umweltgefährdende Technik grundsätzlich verbieten wollen. Der Bundesrat hatte schon im Februar ein generelles Verbot von Fracking verlangt, bis alle Risiken des Chemikalien-Einsatzes geklärt seien. Der daraufhin von der Koalition beabsichtigte Gesetzentwurf wurde zumindest von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein als unzureichend abgelehnt.

Konsens war zuletzt, das Fracking im Einzugsgebiet von Trinkwasserseen zu untersagen, weil das zur Förderung des Schiefergases eingesetzte Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien das Grundwasser verunreinigt und damit die Trinkwasserversorgung gefährdet. Insbesondere die Region um den Bodensee als größter Trinkwasserspeicher Deutschlands sollte ausgenommen werden. Für Talsperren hätte das jedoch nicht gegolten. Im übrigen sollten alle Tiefbohrungen nur im Einvernehmen mit den Wasserschutzbehörden erlaubt sein.

Sachverständigenrat empfiehlt Verzicht auf Fracking

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hält die Gewinnung von Erdgas durch Fracking für die Energiewende entbehrlich. Die Technologie sollte wegen gravierender Wissenslücken über die Umweltauswirkungen vorläufig noch nicht kommerziell eingesetzt werden, heißt es in einer am 31. Mai veröffentlichten Stellungnahme des Gremiums, das die Bundesregierung seit über 40 Jahren in Fragen der Umweltpolitik berät. Fracking werde erst dann verantwortbar sein, wenn Pilotprojekte zu positiven Erkenntnissen führen. Die Gewinnung von Schiefergas in Deutschland werde die Energiepreise nicht senken und auch keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten können. Damit bestehe aus deutscher Perspektive auch kein energiepolitisches Interesse an der Förderung. Nach heutigem Kenntnisstand seien die heimischen Potenziale, die unter angemessenen Umweltauflagen wirtschaftlich rentabel gefördert werden können, viel zu niedrig, um einen nennenswerten Einfluss auf die Gaspreise in Deutschland haben zu können. Gänzlich verfehlt wäre eine Revision der Energie- und Klimapolitik im Hinblick auf das billige Schiefergas in den USA. Die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie würden oftmals überzeichnet.

Im Hinblick auf die Umweltrisiken von Fracking stellt der Sachverständigenrat noch erhebliche Wissenslücken und Unsicherheiten fest. Ungeklärt seien vor allem die umweltverträgliche Entsorgung der anfallenden Abwässer, die Sicherheit der Bohrlöcher bzw. Förderanlagen insbesondere hinsichtlich des Grundwasserschutzes, die Langfristfolgen der Eingriffe und die Klimabilanz von Schiefergas. Aus Vorsorgegründen dürfe Fracking auf keinen Fall im Einzugsbereich aktueller oder möglicher Trinkwasserschutzgebiete erfolgen. Zudem empfiehlt der Sachverständigenrat eine schrittweise Klärung der offenen Fragen, indem zunächst nur Pilotprojekte zugelassen werden.

Links (intern)

Link (extern, ohne Gewähr)