Mai 2009

090508

ENERGIE-CHRONIK


Auch für Brunsbüttel keine Verlängerung der Laufzeit

Das Bundesumweltministerium hat am 5. Mai auch den Antrag des Vattenfall-Konzerns auf Verlängerung der Laufzeit für das Kernkraftwerk Brunsbüttel abgelehnt. Wie schon bei den Anträgen von RWE für Biblis A (080401) und der EnBW für Neckarwestheim 1 (080604) begründete es die Entscheidung mit einem Sicherheitsvergleich, der im Falle von Brunsbüttel ergeben habe, daß die Anlage über noch weniger Sicherheitsreserven verfüge als der Reaktor Krümmel, von dem Vattenfall die Reststrommengen abzweigen wollte. Auch zur Sicherstellung der Energieversorgung im norddeutschen Raum und für den Klimaschutz sei die Strommengenübertragung nicht erforderlich.

Da den Energiekonzernen nur noch jüngere Anlagen zur Verfügung stehen, von denen sie Reststrommengen auf Brunsbüttel, Biblis A und Neckarwestheim 1 übertragen könnten, ist eine Verlängerung der Laufzeiten dieser Altanlagen nach § 7 Abs. 1b des Atomgesetzes nur mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums möglich. Zeitweilig versuchten die KKW-Betreiber dieses Hindernis zu umgehen, indem sie eine Übertragung aus dem Reststrommengen-Kontingent beantragten, das dem RWE-Konzern für das stillgelegte Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich zugestanden wurde (070303, 070608). Das wäre aber aufgrund von § 7 Abs. 1d des Atomgesetzes erst recht nicht zulässig, wie den Konzernjuristen von den Oberverwaltungsgerichten (080205) und schließlich auch vom Bundesverwaltungsgericht bescheinigt wurde (090313).

KKW-Betreiber setzen auf Koalition aus Union und FDP nach den Wahlen

Innerhalb der Großen Koalition hat man sich offenbar darauf verständigt, dem Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) bei der Ablehnung der Anträge auf Laufzeiten-Verlängerung freie Hand zu geben, ohne die vom Atomgesetz ebenfalls vorgesehene Mitwirkung des Bundeswirtschaftsministers und der Kanzlerin an der Entscheidung zu problematisieren. Denn vor den Bundestagswahlen droht keinem Kernkraftwerk die Abschaltung mehr. Brisant könnten die jetzt ergangenen Bescheide erst bei einer Neuauflage der Großen Koalition nach den Wahlen im September werden.

Bisher haben sich sowohl die Unionsparteien als auch die Energiekonzerne auf eine Koalition aus Union und FDP eingerichtet, die nach den Wahlen den Weiterbetrieb der alten Anlagen ermöglichen würde. In diesem Fall wären die bisher ergangenen Ablehnungsbescheide mehr von propagandistischer als politischer Bedeutung. Infolge teils erzwungener, zum großen Teil aber auch absichtlich herbeigeführter Stillstände verfügen inzwischen alle drei KKW-Betreiber über ein hinreichendes Reststrommengen-Polster, um Biblis A, Neckarwestheim 1 und Brunsbüttel noch weit über die Bundestagswahlen hinaus betreiben zu können. Über noch umfangreichere Reserven verfügt der Reaktor Biblis B, der zu Beginn der Legislaturperiode ebenfalls als Abschalt-Kandidat galt (060104).


Reststrommengen der vier ältesten deutschen Kernkraftwerke

Reaktor Erzeugung 2008 in GWh Reststrommenge in GWh am 1.1.2009 In Betrieb seit
Biblis A 8417,23 5208,85 26.2.1975
Neckarwestheim 1 3768,95 6460,98 1.12.1976
Brunsbüttel 0,00 10999,67 9.2.1977
Biblis B 10355,20 12599,42 31.1.1977

 

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