September 2006 |
060908 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die französische Nationalversammlung änderte am 27. September das erst vor zwei Jahren beschlossene Gesetz, mit dem Electricité de France (EDF) und Gaz de France (GDF) aus Staatsbetrieben in Aktiengesellschaften umgewandelt wurden (040604). Die darin festgeschriebene Staatsbeteiligung von 70 Prozent an beiden Unternehmen gilt jetzt nur noch für die EDF. Bei GDF verringert sich dagegen die vorgeschriebene Staatsbeteiligung auf ein Drittel der Aktien. Die französische Regierung will so die Fusion der GDF mit dem privaten Suez-Konzern ermöglichen, die von ihr betrieben wird, um eine Übernahme von Suez durch Enel (060302) oder andere Unternehmen zu verhindern.
Die Privatisierung der GDF war der heftig umstrittene Hauptpunkt eines Energie-Artikelgesetzes, mit dessen Beratung die Nationalversammlung am 7. September begann. Der Beschluß kam mit den Stimmen der Regierungspartei gegen die Oppositionsparteien zustande. Sozialisten und Kommunisten hatten rund 138.000 Änderungsanträge eingebracht, um durch endlose Beratungen die Privatisierung der GDF zu verhindern. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Parlament wäre es für die Regierung jedoch möglich gewesen, unter Anwendung von Artikel 49 der Verfassung das Gesetz ohne weitere parlamentarische Beratung und Abstimmung in Kraft treten zu lassen. Unter diesen Umständen einigte man sich darauf, die Schlußabstimmung über das Energiegesetz auf den 3. Oktober festzusetzen.
Suez und GDF unterbreiteten der EU-Kommission am 21. September diverse Vorschläge, um deren Bedenken gegen die geplante Fusion auszuräumen (060811). Die Kommission will ihre endgültige Entscheidung nun am 17. November verkünden.