November 2004 |
041105 |
ENERGIE-CHRONIK |
Auf der Grundlage des Energiegesetzes vom 9. August (040604) erließ die französische Regierung am 17. November zwei Dekrete, mit denen die bisherigen Staatsbetriebe Electricité de France (EDF) und Gaz de France (GDF) in Aktiengesellschaften umgewandelt werden. Die jeweils 18 Mitglieder des Aufsichtsrats setzen sich aus Vertretern des Staates, anderen "qualifizierten Persönlichkeiten" sowie Vertretern der Beschäftigten zusammen. Der Generaldirektor wird vom Ministerrat auf Vorschlag des Aufsichtsrats ernannt.
Da das Gesetz eine staatliche Mindestbeteiligung von 70 Prozent am Aktienkapital vorschreibt, stehen für die geplante Teilprivatisierung 30 Prozent zur Verfügung. Von diesen Aktien sind wiederum jeweils 15 Prozent für die Mitarbeiter beider Unternehmen reserviert. Mit den Erlösen aus der Teilprivatisierung sowie staatlichen Zuschüssen soll das Kapital von EDF und GDF aufgestockt werden. Den Bedarf für die EDF bezifferte der Finanz- und Wirtschaftsminister Nicolas Sarkozy am 24. November mit 8 bis 11 Milliarden Euro. Für die GDF wurden keine Zahlen genannt.
Der Betrieb des Stromnetzes wird dem rechtlich eigenständigen
Unternehmen "EDF Réseau de distribution" übertragen, dessen
Eigentümer die EDF oder andere öffentliche Unternehmen sein müssen.
Zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben bei der Verteilung von Strom und
Gas gründen EDF und GDF die "EDF - Gaz de France distribution".