Juli 2005

050708

ENERGIE-CHRONIK


Bundesumweltministerium sieht weiterhin Mängel in Philippsburg

Das Bundesumweltministerium wirft der Energie Baden-Württemberg (EnBW) als Betreiberin des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) weiterhin Versäumnisse im Sicherheitsmanagement vor. Die EnBW Kraftwerke AG habe im vergangenen Jahr erst mit mehr als sechsmonatiger Verzögerung auf ihr vorliegende Erkenntnisse reagiert, wonach die Beherrschung eines Kühlmittelverluststörfalls nicht mehr nachweisbar war. Zudem habe EnBW die Aufklärung des Sachverhalts verzögert und mehrfach widersprüchliche Angaben gemacht, heißt es im Abschlußbericht zu den Vorgängen, den das Bundesumweltministerium am 10. Juli veröffentlichte.

Erst durch aufwendige Nachberechnungen und Experimente in einem Versuchsstand habe sich inzwischen herausgestellt, dass die Beherrschung des fraglichen Leckstörfalls doch gewährleistet war. Für die Beurteilung des Sicherheitsmanagements durch das Bundesumweltministerium sei dieses nachträgliche Prüfungsergebnis des hinzugezogenen TÜV aber nicht relevant. Vielmehr komme es darauf an, ob der Betreiber jederzeit davon ausgehen konnte, dass die Störfallbeherrschung mit Sicherheit bestand.

Aufgrund einer Auflage des Bundesumweltministeriums muß die EnBW nun in Zukunft bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung unverzüglich Maßnahmen ergreifen und die Aufsichtsbehörde informieren. Die EnBW hat gegen diese Auflage Klage vor dem Verwaltungsgericht Mannheim erhoben (050302).

Die EnBW wies die Kritik noch am selben Tag als völlig unbegründet zurück. Das Bundesumweltministerium verfolge damit möglicherweise den Zweck, für die erlassene Auflage "im Nachhinein eine Rechtfertigung zu konstruieren", erklärte Technikvorstand Thomas Hartkopf. Bekanntermaßen verfolge das BMU die Absicht, die sogenannte „"Biblis-Auflage" mit eindeutig rechtswidrigem und diskriminierendem Inhalt bundesweit gegen alle Kernkraftwerke durchzusetzen.

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