Februar 2004

040202

ENERGIE-CHRONIK


Umweltrat warnt vor Nachgiebigkeit gegenüber Industrie

In der Auseinandersetzung um den "nationalen Allokationsplan" für den Handel mit Emissionszertifikaten (040201) hat sich der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) am 23. Februar zu Wort gemeldet. In einer Pressemitteilung zeigte er sich besorgt, daß die Bundesregierung dem Druck der Industrie nachgeben und die CO2-Reduktionsverpflichtungen mildern könnte. Er appellierte an Kanzler und Bundesregierung, "die der Wirtschaft im vorliegenden Entwurf bereits eingeräumten Konzessionen nicht zusätzlich auszuweiten".

Im Vorgriff auf das im Mai erscheinende Umweltgutachten warf der Rat dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) vor, seine Vorschläge seien "faktisch eine Abkehr von der vertraglich fixierten freiwilligen CO2-Reduktionsverpflichtung". Anstelle einer Verminderung des CO2-Ausstoßes, wie sie in der "Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge" vom 9. November 2000 ( 001010) und der sie ergänzende KWK-Vereinbarung vom 23. Juni 2001 (010601) fixiert wurde, liefen die Forderungen der Industrie auf einen "deutlichen Zuwachs" hinaus.

"Eine Abkehr von den Zielen der Selbstverpflichtung droht den Ansatz freiwilliger Vereinbarungen dauerhaft zu diskreditieren", heißt es in der Stellungnahme des Umweltrats. Anscheinend habe die Industrie selber kein Vertrauen in ihre Zusagen, weil sie sich nun dagegen wehre, daß diese Zusagen als Grundlage für den Emissionshandel dienen und so rechtsverbindlich werden sollen. Der Vorschlag des Bundesumweltministeriums entspreche jedenfalls weitgehend den bisherigen Zusagen der deutschen Wirtschaft. Obwohl diese im Gegenzug von der Bundesregierung mit dem Verzicht auf eine KWK-Quotenregelung und mit Sonderregelungen bei der Ökosteuer honoriert worden seien, würden nunmehr seitens der Industrie weitere Regelungen verlangt, "die nicht nur einen hohen bürokratischen Aufwand erfordern, sondern einem Teil der Wirtschaft die Kosten der Strukturkonservierung der kohlebasierten Stromversorgung aufbürden".

Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) ist ein wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung. Er hat den Auftrag, die Umweltsituation und Umweltpolitik in der Bundesrepublik darzustellen und zu begutachten. Entsprechend diesem Auftrag erstellt er alle zwei Jahre ein Gutachten für die Bundesregierung. Darüber hinaus erarbeitet er Sondergutachten, in denen spezielle Umweltprobleme ausgewählt und umfassend untersucht werden. Der Rat ist in seiner Tätigkeit unabhängig. Dies bedeutet, dass er über die Themen seiner Gutachten und Stellungnahmen selbst entscheidet und in der Begutachtung der Umweltsituation und Umweltpolitik sowie in seinen Empfehlungen an keine Vorgaben gebunden ist.