Juni 2001

010601

ENERGIE-CHRONIK


Einigung über Eckpunkte des neuen KWK-Gesetzes

Bundesregierung und Wirtschaftsverbände einigten sich am 25. Juni auf die Eckpunkte eines neuen Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Das neue Gesetz soll das geltende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ablösen, das vor einem Jahr in Kraft trat (000504). Die Eckpunkte der KWK-Förderung sind Bestandteil einer "Vereinbarung zur Minderung der CO2-Emissionen und der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung" (siehe Wortlaut als HTML-Datei), welche die "Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge"  vom November vorigen Jahres ergänzt (001010). Die Energiewirtschaft hatte Anfang dieses Jahres eine noch weitergehende Selbstverpflichtung angeboten, um eine Quotenregelung zur KWK-Förderung zu verhindern (010501). Mit der jetzt unterzeichneten Vereinbarung bekennen sich Bundesregierung und Wirtschaft gemeinsam zu dem Ziel, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2010 um insgesamt 45 Millionen Tonnen zu senken. Rund die Hälfte dieser Minderung soll durch Kraft-Wärme-Kopplung erreicht werden.

Anstelle der ursprünglich geplanten Quotenregelung tritt nun ein Bonussystem mit finanziellen Anreizen für Erhaltung, Modernisierung und Neubau von KWK-Anlagen. Anspruch auf Förderung haben alle KWK-Anlagen der allgemeinen Versorgung sowie Anlagen von anderen Betreibern, aus denen KWK-Strom ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird.

Im einzelnen sind folgende Fördersätze für KWK-Strom vorgesehen:

  Alte Bestandsanlagen
(vor 1990)
Neue Bestandsanlagen
(ab 1990)
KWK-Modernisierung
2002 3,0 Pf/kWh 3,0 Pf/kWh 3,0 Pf/kWh
2003 3,0 Pf/kWh 3,0 Pf/kWh 3,0 Pf/kWh
2004 2,7 Pf/kWh 2,7 Pf/kWh 2,7 Pf/kWh
2005 2,7 Pf/kWh 2,7 Pf/kWh 2,7 Pf/kWh
2006 1,9 Pf/kWh 2,4 Pf/kWh 2,4 Pf/kWh
2007   2,4 Pf/kWh 2,4 Pf/kWh
2008   1,6 Pf/kWh 2,1 Pf/kWh
2009   1,1 Pf/kWh 2,1 Pf/kWh
2010     1,8 Pf/kWh
Summe rd. 2 Mrd. DM rd. 3 Mrd. DM rd. 3 Mrd. DM

Erhöhte Fördersätze gelten für KWK-Strom aus Brennstoffzellen (10 Pfennig pro Kilowattstunde) sowie für neue Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt (5 Pfennig pro Kilowattstunde). Der so erzeugte Strom aus BHKW darf jedoch nicht bereits vorhandene Fernwärmeversorgungen verdrängen.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. Die Umsetzung der Vereinbarung wird durch ein unabhängiges wirtschaftswissenschaftliches Institut in direkter Verbindung mit dem "Monitoring" für die Klimaschutzvereinbarung vom November vorigen Jahres überwacht.

Neben der Kraft-Wärme-Kopplung sollen weitere Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen beitragen. Sie betreffen die Modernisierung des Kraftwerksparks, den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, die Modernisierung von Heizkesseln, die Erhöhung der Energieeffizienz sowie die Förderung von Erdgasfahrzeugen und Brennstoffzellen. Einer der Schwerpunkte  zur Erhöhung der Energieeffizienz soll die vermehrte Nutzung von Elektrowärmepumpen sein.

VIK will auch Eigenstromerzeugung gefördert sehen

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) gab am 25. Juni der Erwartung Ausdruck, daß das neue KWK-Gesetz zu einer "diskriminierungsfreien Förderung" auch der bestehenden industriellen Anlagen einschließlich der Eigenstromerzeugung führen werde. Ferner wünscht der VIK eine strikte Begrenzung des gesamten Beihilfevolumens auf maximal acht Milliarden Mark, eine zeitliche Begrenzung auf das Jahr 2010 und eine Limitierung der Belastung für die industriellen Stromverbraucher auf maximal 0,1 Pfennig pro Kilowattstunde.

DIW hält weiter Quotenregelung für notwendig

Nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kann das Klimaschutzziel der Bundesregierung weder durch eine Bonusregelung noch durch eine Selbstverpflichtung erreicht werden. Vertreter des Instituts plädierten deshalb bei einer Anhörung durch den Bundestagsausschuß für Wirtschaft und Technologie am 27. Juni weiter für eine Quotenregelung, die eine Mindestmenge an Strom aus Kraft-WärmeKopplung gesetzlich vorschreibt, wobei dieser Verpflichtung auch durch den Erwerb entsprechender Zertifikate nachgekommen werden kann. Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) kritisierte bei der Anhörung, daß bei der vorgesehenen Förderung die industriellen Stromerzeuger benachteiligt würden (DPA, 278.6.).