Januar 2003

030102

ENERGIE-CHRONIK


Streit um Vergütung von Strom aus kleinen KWK-Anlagen

Das seit April 2002 geltende Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) wirkt sich kontraproduktiv auf die eigentlich beabsichtigte Förderung kleiner KWK-Anlagen aus. Dies erklärte der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK), der vor einem Jahr gegründet wurde, um die Interessen der Hersteller, Betreiber und sonstigen Befürworter von KWK-Anlagen zu vertreten. Bei kleinen KWK-Anlagen handelt es sich um sogenannte Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer Leistung bis zu 2 MW. Nach Inkrafttreten des KWKG haben die Stromnetzbetreiber ihre Vergütungen für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung dem "üblichen Preis" gemäß § 4 Absatz 3 KWKG angepaßt und dadurch im Vergleich mit der zuvor geltenden Regelung - der Verbändevereinbarung über die stromwirtschaftliche Zusammenarbeit vom Oktober 1994 (940906) - deutlich verringert. Die vom KWKG garantierten Zuschläge für KWK-Strom kompensieren den Erlösrückgang nur unzureichend. Der Interessenverband der BHKW-Hersteller und -Betreiber forderte deshalb eine nachträgliche Korrektur des Gesetzes. Die Verbände der Stromwirtschaft reagierten auf die Kritik des B.KWK, indem sie dem Bundeswirtschaftsministerium eine Kalkulationsempfehlung für die Vergütung von Strom aus kleinen KWK-Anlagen vorlegten.

"Gesetzeszweck unterlaufen"

Nach Darstellung des B.KWK haben die meisten Stromnetzbetreiber nach Inkrafttreten des Gesetzes die Einspeisevergütung für Strom aus KWK-Anlagen drastisch abgesenkt und so "den Gesetzeszweck unterlaufen": Anstelle der zuvor üblichen Einspeisevergütungen im Bereich von 3,4 bis 4,5 Cent/kWh würden meist nur noch 1,5 bis 2,5 Cent/kWh geboten. Für Strom aus bestehenden KWK-Anlagen sei daher die Gesamtvergütung - trotz des neu hinzukommenden KWK-Zuschlags von maximal 1,53 Cent/kWh - häufig niedriger als zuvor. Für Strom aus neuen kleinen KWK-Anlagen (bis 2 MW) sei die Gesamtvergütung in der Regel allenfalls geringfügig höher als zuvor üblich, obwohl hier Zuschläge von maximal 2,56 Cent/kWh bzw. für Mini-Anlagen bis 50 kW sogar 5,11 Cent/kWh gewährt werden.

Verband will Festpreis-Regelung

Der theoretisch mögliche Wechsel zu einem anderen Käufer, der KWK-Strom höher vergütet als der vorgelagerte Netzbetreiber, komme in der Praxis für die Betreiber kleiner KWK-Anlagen so gut wie nicht in Frage. Der Verband schlägt deshalb anstelle der geltenden Regelung in Form des "üblichen Preises" zuzüglich der vermiedenen Netzkosten (§ 4 Absatz 3 KWKG) eine Festpreis-Regelung nach Art des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vor, welche die Betreiber kleiner KWK-Anlagen in ähnlicher Weise absichert wie die Einspeiser von Strom aus regenerativen Energien. Nach seinen Vorstellungen müßte dieser Festpreis bei 4 Cent/kWh liegen, wozu dann noch der vom KWKG vorgesehene Bonus käme. Schon in den neunziger Jahren war eine derartige Regelung durch Einbeziehung der Kraft-Wärme-Kopplung in das Stromeinspeisungsgesetz erwogen, aber aufgrund des Widerstands des Verbands Kommunaler Unternehmen und der relativ hohen freiwilligen Vergütungen der Verbändevereinbarung nicht weiter verfolgt worden (930616, 950417, 950809).

Deckelung soll verändert werden

Eine weitere gravierende Schwäche der gesetzlichen Regelung für neue kleine KWK-Anlagen bestehe darin, daß die bis zum Jahr 2010 befristeten Zuschläge (§ 7 Absatz 4 KWKG) auf den Marktpreis für kleine KWK-Anlagen vorzeitig entfallen, sobald die Gesamtproduktion der neuen kleinen KWK-Anlagen elf bzw. 14 Terawattstunden erreicht hat (§ 5 Absatz 2 KWKG). "Dieser Vorbehalt wirkt als gravierende Investitionsbremse, weil kein Investor wissen kann, wann der Deckel von elf Terawattstunden erreicht ist", erklärte der B.KWK. Er schlägt stattdessen vor, diese Deckelung nur für solche Anlagen gelten zu lassen, die nach Erreichen des gesteckten Ausbauziels in Betrieb gehen.

Hersteller von Blockheizkraftwerken klagen über Auftragsmangel

Laut einer Umfrage, die der B.KWK im November 2002 unter zwölf Herstellern von Blockheizkraftwerken mit insgesamt 75 Prozent Marktanteil durchführte, hat das KWKG bisher noch keine nennenswerte Verbesserung der Auftragslage bewirkt. Seit Inkrafttreten des KWKG sei zwar das Interesse an KWK-Anlagen aller Größenklassen deutlich gestiegen, doch hätten sich aus der Zunahme an Anfragen bisher kaum konkrete Aufträge ergeben. Ingesamt sei der BHKW-Markt rückläufig. Im Vergleich mit 1968 - dem Jahr vor dem Strompreiseinbruch infolge der Liberalisierung des Marktes - sei lediglich bei Mini-Anlagen mit einer Leistung bis 50 Kilowatt ein leichter Aufschwung festzustellen, der volumenmäßig aber sehr gering sei. Bei Anlagen bis 2 Megawatt stagniere der Markt. In den höheren Leistungsklassen sei er völlig zusammengebrochen.

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