September 1994 |
940906 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Energieversorgungsunternehmen erhöhen die Vergütung für Strom, der aus privaten Kraftwerken ins Netz eingespeist wird, um bis zu 15 Prozent. Dies sieht eine Änderung der "Grundsätze über die Intensivierung der stromwirtschaftlichen Zusammenarbeit" vor, auf die sich am 27.9. der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) und die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) geeinigt haben. Bundeswirtschaftsminister Rexrodt appellierte an die Industrie, von der Vereinbarung Gebrauch zu machen und die damit verbesserten Chancen der Kraft-Wärme-Kopplung voll auszuschöpfen (VWD, 28.9.; FAZ, 29.9.; SZ, 29.9.).
Die sogenannte Verbändevereinbarung besteht seit 1979 und wurde seitdem mehrfach erneuert. Sie galt ursprünglich auch für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Seit Inkrafttreten des Stromeinspeisungsgesetzes ist sie nur noch für die Einspeisung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen der Industrie von praktischer Bedeutung. Die Einspeisungen aus Industriekraftwerken (ohne Bergbau) entsprechen mit 3,5 Milliarden Kilowattstunden einem Prozent des Stromaufkommens der öffentlichen Versorgung.