April 1995 |
950417 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Landesregierung von Brandenburg hat ihren Antrag im Bundesrat, die gesetzlich vorgeschriebenen Vergütungen nach dem Stromeinspeisungsgesetz auf Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung zu erweitern, inzwischen wieder zurückgezogen. Im zuständigen Unterausschuß des Bundesrats war man überwiegend der Meinung, daß der Gesetzentwurf nicht zu der notwendigen Marktgerechtigkeit der Einspeisungsvergütungen geführt hätte. Die neuen Vergütungsregelungen der sogenannten Verbändevereinbarung zwischen Stromwirtschaft und Industrie würden dem Ziel verbesserter Rahmenbedingungen für die Einspeisung von Strom aus Blockheizkraftwerken eher gerecht (Zeitung für kommunale Wirtschaft, 4/95; siehe auch 930616 u. 940906).