Juni 1999 |
990623 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das höchste Verwaltungsgericht Schwedens
hat am 16.6. den Einspruch des Energieversorgers Sydkraft gegen
die zwangsweise Schließung des von ihm betriebenen Kernkraftwerks
Barsebaeck abgelehnt. Gemäß einem vom schwedischen
Reichstag 1997 beschlossenen Gesetz sollte eigentlich bis Juli
1998 einer der beiden Blöcke des Kernkraftwerks Barsebaeck
stillgelegt werden und bis zum Jahr 2001 auch der zweite (970615). Um die von Sydkraft erhobene Klage gründlich
prüfen zu können, hatte das Gericht im Mai 1998 den
Stillegungsbeschluß bis zur Urteilsverkündung ausgesetzt
(980507). Mit der nunmehr erfolgten
Zurückweisung der Klage sind für Sydkraft die in Schweden
verfügbaren Rechtsmittel erschöpft. Das Unternehmen
hat sich deshalb bereits an die EU-Kommission gewandt und geklagt,
daß die zwangsweise Stillegung der Reaktoren gegen die Wettbewerbsregeln
des europäischen Binnenmarkts verstoße. Zusätzlich
stünde dem Unternehmen noch die Anrufung des Europäischen
Gerichtshofs offen (SZ, 17.6.; NZZ, 17.6.).