Mai 1998 |
980507 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das höchste Verwaltungsgericht Schwedens hat die zum 1. Juli angeordnete Stillegung des ersten Blocks im Kernkraftwerks Barsebaeck einstweilig gestoppt. Das Gericht gab damit einem Antrag des Stromunternehmens Sydkraft statt. Es begründete seine Entscheidung damit, daß zunächst die Prüfung der grundsätzlichen juristischen Fragen im Zusammenhang mit dem Stillegungsbeschluß abgewartet werden müsse. Der schwedische Reichstag hatte am 11.6.97 ein neues Energiegesetz gebilligt, wonach bis Juli 1998 einer der beiden Blöcke des Kernkraftwerks Barsebaeck und bis zum Jahr 2001 auch der zweite stillgelegt werden soll (Handelsblatt, 15.5.; siehe auch 970214 u. 970615).