Mai 1999 |
990520 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das novellierte Stromeinspeisungsgesetz,
das zusammen mit dem neuen Energierecht vor einem Jahr in Kraft
trat (980401) soll noch in diesem
Jahr erneut geändert werden. Dies kündigte die energiepolitische
Sprecherin der Grünen, Michaele Hustedt, am 17.5. bei der
Vorstellung einer Energiekampagne ihrer Partei in Bonn an. Speziell
müsse die Härteklausel geändert werden (971102), welche die Vergütungspflicht der Energieversorger
für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien auf einen
Anteil von fünf Prozent ihres gesamten Stromabsatzes begrenzt.
Andernfalls sei in Norddeutschland der Bau von Windkraftanlagen
mit einer Leistung von 190 Megawatt gefährdet. Ebenfalls
noch in diesem Jahr werde die schon von der alten Bundesregierung
geplante Zusammenfassung der Wärmeschutz- und Heizanlagenverordnung
in einer Energiesparverordnung erfolgen (FAZ, 18.5.).