Februar 1998

980209

ENERGIE-CHRONIK


Berliner Senat privatisiert auch die GASAG: Zuschlag für Bewag und Gaz de France

Nach der Privatisierung des Stromversorgers Bewag (970501) beschloß der Berliner Senat am 10.2. formell auch den Verkauf der Landesanteile an der Berliner Gaswerke AG (GASAG). Das Aktienpaket von 51,5 Prozent geht für 1,41 Milliarden Mark an ein Konsortium aus Bewag und Gaz de France, wobei erstere 13,4 Prozent und letztere 38,16 Prozent der Anteile erhalten soll. Ebenfalls beworben hatten sich ein Konsortium aus Ruhrgas, RWE Energie und dem US-Konzern Houston Industries sowie die (noch) landeseigenen Wasserbetriebe mit dem belgischen Unternehmen Tractebel. Die erfolgreichen Bieter erhielten unter anderem deshalb den Zuschlag, weil sie sich zu umfangreichen sozial- und umweltpolitischen Zusatzleistungen verpflichteten. Dazu gehören ein mit 25 Millionen Mark dotierter Umweltfonds sowie ein Hilfsprogramm für sozialschwache, zahlungsunfähige Gaskunden in Berlin (Berliner Zeitung, 11.2.).

Am 19.2. billigte auch das Abgeordnetenhaus den Kaufvertrag, den die Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing ausgehandelt hatte. Allerdings steht die Genehmigung durch das Bundeskartellamt noch aus. Da Gaz de France bereits am Umlandversorger Erdgas Mark Brandenburg beteiligt ist, befürchten die Wettbewerbshüter eine marktbeherrschende Position in der Region (Tagesspiegel 18.2.).

Ruhrgas und RWE Energie unterlagen vor Gericht

Die erfolglosen Mitbewerber Ruhrgas und RWE Energie hatten sich bereits Anfang 1994 mit jeweils 11,95 Prozent an der GASAG beteiligt (940212). Durch den Verkauf der landeseigenen Mehrheitsbeteiligung an Bewag und Gaz de France sehen sie ihre Rechte aus dem Konsortialvertrag gefährdet, der ihnen die Mitwirkung in den GASAG-Gremien und jeweils ein Mandat im Aufsichtsrat garantiert. Ihr Antrag, den Verkauf durch eine einstweilige Verfügung zu stoppen, wurde am 17.2. jedoch vom Landgericht zurückgewiesen: Die Richter teilten die Rechtsauffassung des Senats, wonach das Land seine GASAG-Anteile verkaufen kann, ohne die neuen Anteilseigner an den alten Konsortialvertrag zu binden (Tagesspiegel, 18.2.).