Juni 1997 |
970607 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Verfassungsgerichtshof für Nordrhein-Westfalen wies am 9.6. auch die Verfassungsbeschwerde von sechs Gemeinden und Kreisen gegen die beabsichtigte Erschließung des Braunkohletagebaues Garzweiler II zurück, nachdem er bereits am 29.4. eine entsprechende Organklage der grünen Landtagsfraktion abschlägig beschieden hatte (siehe 970406). Er stellte in seiner Entscheidung fest, daß durch den Braunkohlenplan zwar die kommunale Planungshoheit eingeschränkt werde, dies aber durch das überörtliche Interesse an einer gesicherten Energieversorgung gerechtfertigt sei. Auch sei der Braunkohlenausschuß ausreichend demokratisch legitimiert und habe sich in zulässiger Weise die politischen Leitentscheidungen der Landesregierung zueigen gemacht (FAZ, 10.6.; Handelsblatt, 10.6.).
Damit ist auch eine politische Hürde zur Verwirklichung des Projektes aus dem Weg geräumt: SPD und Bündnisgrüne hatten bei ihren Koalitionsverhandlungen im Jahre 1995 vereinbart, den von Rheinbraun einzureichenden Rahmenbetriebsplan erst zu genehmigen, wenn der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof über die anhängigen Klagen gegen das Projekt entschieden haben würde (siehe 950602). Die nordrhein-westfälische Umweltministerin Bärbel Höhn (Bündnisgsgrüne) ließ am 24.6. allerdings erkennen, daß ihre Partei das Projekt so lange wie nur möglich weiter verzögern will: Aus rechtlichen Erwägungen sei es so gut wie ausgeschlossen, daß es noch in diesem Jahr zur Genehmigung des Rahmenbetriebsplans für Garzweiler II kommen werde, behauptete sie. Nach Ansicht von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) will sie dagegen das Verfahren nur verschleppen (SZ, 25.6.; FR, 25.6.).
Nach Meinung der Frankfurter Rundschau
(10.6.) wird durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts der
Bestand der rot-grünen Koalition in Düsseldorf noch
nicht aktuell gefährdet. "Aber das Nadelöhr, durch
das sich SPD und Bündnisgrüne zwängen müssen,
wenn sie ihre Koalition nicht scheitern lassen wollen, ist enger
geworden."