April 1997

970406

ENERGIE-CHRONIK


Organklage der Grünen gegen Genehmigung für Garzweiler II zurückgewiesen

Die Organklage der grünen Landtagsfraktion gegen die Genehmigung für den Braunkohlentagebau Garzweiler II, die der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof im Januar verhandelt hat (siehe 970110), ist am 29.4. erwartungsgemäß zurückgewiesen worden. Der Verfassungsgerichtshof verwarf die Klage in zwei Punkten als unzulässig und wies sie in einem dritten Punkt als unbegründet zurück. Aus der Urteilsbegründung läßt sich entnehmen, daß auch sechs Städte, die durch den Braunkohlenplan des Landes ihre Selbstverwaltungsrechte beeinträchtigt sehen, mit ihrer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof nur wenig Aussichten auf Erfolg haben dürften. Das Urteil in dieser Sache soll am 9. Juni verkündigt werden (FAZ, 30.4.).