Mai 1997

970505

ENERGIE-CHRONIK


Dem Tauschgeschäft zwischen Bayernwerk und RWE steht nichts mehr im Wege

Das Bundeskartellamt hat keine Einwände mehr dagegen, daß der VIAG-Konzern seine 50prozentige Beteiligung an der Thyssengas GmbH dem RWE-Konzern überläßt und dafür dessen 25prozentige Beteiligung an der Isarwerke GmbH bekommt. Die VIAG-Tochter Bayernwerk erlangt dadurch die Mehrheit am Regionalversorger Isar-Amperwerke, während RWE zum Haupteigner von Thyssengas wird. Die Isar-Amperwerke und drei andere Regionalversorger des Landes (EVO, Obag, ÜWU) sollen künftig unter dem Dach des Bayernwerks die Rolle einer regionalen Vertriebs- und Marketinggesellschaft übernehmen, während für die Stromerzeugung aus Wasser, Kernenergie und Kohle sowie das Hochspannungsnetz jeweils eigene Betriebsgesellschaften gegründet werden (SZ, 22.5.; Handelsblatt, 22.5. u. 13.5.).

Die Tauschaktion war bereits vor einem Jahr vereinbart worden (siehe 960504). Nach Meinung der EU-Kommission warf sie aus wettbewerbsrechtlicher Sicht allenfalls nationale Probleme auf (siehe 961104), worauf das Bundeskartellamt zuständig wurde und eine Abmahnung wegen des geplanten Einstiegs von RWE bei Thyssengas verschickte (siehe 970407). Sowohl diese Bedenken als auch nicht näher formulierte Vorbehalte gegen den anderen Teil des Tauschgeschäfts konnten inzwischen durch Zugeständnisse der Beteiligten ausgeräumt werden, mit denen sie auf Rechte aus Liefer- oder Demarkationsverträgen verzichten.