Mai 1996

960507

ENERGIE-CHRONIK


Landgericht verurteilt Badenwerk zur Zahlung der vollen Einspeisevergütung

In dem seit Mai vorigen Jahres anhängigen Rechtsstreit, den die Stromversorger zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Stromeinspeisungsgesetzes angestrengt haben (siehe 950501 u. 950803), hat das Landgericht Karlsruhe jetzt gegen das Badenwerk entschieden. Es verurteilte den Stromversorger, dem Betreiber eines kleinen Wasserkraftwerks an der Tauber rund 26 000 Mark zuzüglich Zinsen nachzuzahlen. Um diese Summe hatte das Badenwerk dem privaten Einspeiser die Vergütung gekürzt, um den Rechtsstreit in Gang zu bringen. Dies war ihm auch gelungen: Bei der Verhandlung der Klage des Wasserkraftwerksbetreibers gelangte das Landgericht zunächst zu der Ansicht, daß das Stromeinspeisungsgesetz verfassungswidrig sei. Es setzte deshalb das Verfahren aus, um die Zulässigkeit des Gesetzes direkt durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen (siehe 950901). Im Januar dieses Jahres wies das Bundesverfassungsgericht den Vorlagebeschluß jedoch mit der Begründung zurück, daß das Landgericht seine Rechtsauffassung nicht detailliert genug dargelegt habe (siehe 960101). Das Landgericht hatte damit die Wahl, entweder einen zweiten Vorlagebeschluß mit ausführlicherer Begründung einzureichen oder - wie dies jetzt unter stark veränderter Besetzung der Kammer geschehen ist - in dem anhängigen Rechtsstreit ein Urteil zu sprechen. Das Badenwerk hat Berufung eingelegt. Der Rechtsstreit wird damit in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden müssen - ebenso wie ein parallel laufendes Verfahren, in dem das Landgericht Freiburg bereits im September vorigen Jahres die Kraftübertragungswerke Rheinfelden zur Zahlung der vollen Stromeinspeisevergütung an einen anderen Wasserkraftwerksbetreiber verurteilt hat (Stuttgarter Zeitung, 11.5.; Handelsblatt, 13.5.).