Juni 1994

940609

ENERGIE-CHRONIK


HEW klagen gegen Kieler Landesregierung wegen Stillstands von Kernkraftwerken

Die Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW) wollen wegen des Stillstands der Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel gerichtlich gegen die Landesregierung von Schleswig-Holstein vorgehen. Wie HEW-Vorstandsmitglied Manfred Timm am 23.6. auf der Hauptversammlung des Unternehmens ankündigte, soll die SPD-Landesregierung in Kiel auf "Unterlassung" verklagt werden, weil sie die Genehmigung für Reparaturarbeiten in den beiden Kernkraftwerken unnötig verzögere. Der SPD-geführte Hamburger Senat stehe hinter dieser Klage. Sollte die Klage Erfolg haben, will das Unternehmen Schadenersatz für den bis dahin entstanden Ausfall geltend machen. Der Stillstand der beiden Kernkraftwerke kostet die HEW nach den Worten Timms täglich rund 500 000 Mark (FAZ, 24.6.; Welt, 24.6.; siehe auch 940108 u. 940508).

Schadenersatz für Mai 1992 beansprucht

Unabhängig davon haben die HEW eine Schadenersatzklage von knapp 1,5 Millionen Mark gegen die Kieler Landesregierung angestrengt, weil diese im Mai 1992 die Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Brunsbüttel nach einem Kupplungsschaden um vier Tage unnötig verzögert hat. Das Verhalten des Kieler Energieministeriums war vom Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 27.5. für rechtswidrig erklärt worden (FR, 23.6.; Welt, 23.6.).

Hamburger Senat soll auf HEW "einwirken"

Schon anläßlich der Bilanzpressekonferenz der HEW am 31.5. übten die Vorstandsmitglieder Hans-Joachim Reh und Manfred Timm scharfe Kritik an der Landesregierung in Kiel. Sie warfen der von Energieminister Claus Möller (SPD) geleiteten Aufsichtsbehörde eine "exzessive und nicht vertretbare" Auslegung des Atomrechts vor. Der schleswig-holsteinische SPD-Fraktionsvorsitzende Gert Börnsen forderte daraufhin den Hamburger Senat auf, er möge als Hauptaktionär "auf die HEW einwirken, damit diese ihre ständige Polemik gegen die Energiepolitik der schleswig-holsteinischen Landesregierung einstellt" (FAZ, 4.6.; DPA, 10.6.).