Mai 1994 |
940508 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Oberverwaltungsgericht von Schleswig-Holstein hat eine Anordnung des Kieler Energieministeriums für rechtswidrig erklärt, mit der im Mai 1992 die Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Brunsbüttel nach einem Kupplungsschaden um mindestens vier Tage unnötig verzögert worden sei. Durch den rechtswidrigen Eingriff in die Betriebsgenehmigung sei den Betreibern des Kernkraftwerks - den Hamburgischen Electricitäts-Werken (HEW) und der PreussenElektra - ein Verlust von täglich 500 000 Mark entstanden. Auf das Land kommt damit möglicherweise eine Schadenersatzklage der Betreiber in Höhe von zwei Millionen Mark zu. Eine weitere atomrechtliche Klage, die das KKW Krümmel betraf, wies das Gericht dagegen ab. Juristisch hatten beide Verfahren nichts mit dem gegenwärtigen Stillstand der beiden Kernkraftwerke zu tun (FR, 28.5.; SZ, 30.5.).
Am 25.5. protestierten rund 250 Mitarbeiter der Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel vor dem Kieler Landeshaus und warfen der Landesregierung vor, die Wiederinbetriebnahme der beiden KKW aus ideologischen Gründen zu verzögern. Eine Abordnung der Demonstranten wurde von Ministerpräsidentin Heide Simonis und Energieminister Claus Möller (beide SPD) empfangen (DPA, 25.5.; siehe auch 940108).