März 2025 |
250307 |
ENERGIE-CHRONIK |
Als der RWE-Konzern 2009 die RWE Transportnetz GmbH in Amprion umbenannte (091005) und zwei Jahre später größtenteils an Finanzinvestoren verkaufte (110705), behielt er noch eine Sperrminorität von 25,1 Prozent. Aber auch die will er jetzt verkaufen. Wie das "Handelsblatt" am 13. März berichtete, werden zunächst nicht-bindende Gebote in Form von schriftlichen Interessensbekundungen eingeholt. Einige Wochen später könnte dann eine zweite Runde mit verbindlichen Geboten folgen. Mögliche Interessenten sollen Staatsfonds und Pensionsfonds sein, etwa aus Kanada, Norwegen, den Niederlanden oder dem arabischen Emirat Katar. Der katarische Staatsfonds (QIA) ist mit 9,1 Prozent bereits der größte Einzelaktionär von RWE.
Anteilseigner der Amprion GmbH sind bisher mit 74,9 Prozent die M31 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Energie KG und mit 25,1 Prozent die RWE AG. Bei der M31 handelt es sich um ein Konsortium von überwiegend deutschen institutionellen Finanzinvestoren aus der Versicherungswirtschaft und von Versorgungswerken. Dazu zählen etwa die Meag Munich Ergo, Swiss Life und Talanx sowie Pensionskassen. Diese Anleger sind mittelbar oder unmittelbar an der M31 beteiligt.
Analysten schätzen den Wert der RWE-Beteiligung an Amprion auf rund 1,6 Milliarden Euro. Theoretisch käme als Bieter auch die bundeseigene KfW-Bank in Frage, die seit 2018 einen 20-Prozent-Anteil am ostdeutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz besitzt (180709) und im November 2023 eine knappe Viertelbeteiligung am Transportnetzbetreiber Transnetz BW übernommen hat (231108). Allerdings kann die Staatsbank KfW nur auf Anweisung und mit Rückendeckung der Bundesregierung weitere Anteile an den vier Übertragungsnetzbetreibern erwerben.
Deshalb scheiterten im Juni 2024 die Verhandlungen über den Kauf des gesamten TenneT-Netzes durch die KfW am "Schuldenbremsen"-Urteil des Bundesverfassunggerichts (231101) und der damit begründeten restriktiven Haushaltpolitik des damaligen Bundesfinanzministers Christian Lindner (FDP). Dabei wäre der Bundeshaushalt nur mit den laufenden Finanzierungskosten des Kaufpreises von mehr als 20 Milliarden Euro belastet worden (240602).
Die künftige Regierung aus Union und SPD hätte nach der nun erfolgten Aufhebung der "Schuldenbremse" im Grundgesetz (250301) auch in dieser Hinsicht einen weit größeren finanziellen Spielraum. Indessen bleibt vorerst unklar, ob und wieweit sie ihn nutzen will, um weitere Anteile an den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern zu erwerben.