Juni 2024

240609

ENERGIE-CHRONIK


Brüssel will Entschädigung für LEAG nur mit Vorbehalten genehmigen

Die EU-Kommission will die 1,75 Milliarden Euro, mit denen die ostdeutsche LEAG für den Braunkohleausstieg entschädigt werden soll, nur unter Vorbehalten genehmigen. Dies ergibt sich aus einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 4. Juni. Die für RWE vorgesehene Entschädigung von 2,6 Milliarden wurde dagegen in Brüssel schon Ende vorigen Jahres akzeptiert (231213). Die Auszahlung der im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (200701) und im öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den beiden Braunkohleverstromern RWE und LEAG (210102) genannten Entschädigungsbeträge setzt eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission voraus. Sowohl das Gesetz als auch der Vertrag machen die Auszahlung der geplanten Entschädigungen deshalb von ihrer Zustimmung abhängig.

Zweistufiges Verfahren soll "Überkompensation" vermeiden

Wie aus der Mitteilung des Ministeriums hervorgeht, hat die Kommission eine "vorläufige, summarische beihilferechtliche Bewertung" übermittelt. Derzufolge hält sie die vorgehene Entschädigung der LEAG zwar grundsätzlich für vereinbar mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt. Sie will die Auszahlung aber von einem "gestuften Verfahren" abhängig machen:

"Prüfverfahren ist bei LEAG deutlich komplexer als bei RWE"

Mit diesem gestuften Vorgehen werde sichergestellt, dass die Entschädigung trotz des langen Zeitraums, der abgedeckt wird, beihilferechtlich nicht zu beanstanden ist und es zu keiner Überkompensation kommt. Die Kommission werde ihre Prüfung fortsetzen und sie in den kommenden Monaten mittels einer förmlichen beihilferechtlichen Entscheidung zum Abschluss bringen.

Insgesamt sei das beihilferechtliche Prüfverfahren im Fall der LEAG aus verschiedenen Gründen deutlich komplexer als im Fall von RWE. So habe RWE bereits früher Braunkohlekraftwerke stillgelegt, während die ersten Kraftwerke der LEAG erst 2025 stillgelegt werden. Noch relevanter sei der Umstand, dass die LEAG-Kraftwerke teilweise – anders als bei RWE – bis 2038 betrieben werden dürfen. Das sei ein sehr langer Zeitraum, der die beihilferechtliche Bewertung erschwere Um den damit verbundenen Unsicherheiten, insbesondere bezüglich der künftigen Rentabilität der Kohle, zu begegnen, werde nur ein Teil der Entschädigung fest bestätigt. Der Rest werde gewährt, "wenn sich die Marktsituation so entwickelt wie insbesondere auch die LEAG es erwartet".

Der EPH-Konzern bekam die ostdeutsche Braunkohle seinerzeit quasi geschenkt

Bei der LEAG handelt es sich um die Braunkohlekraftwerke und dazugehörigen Tagebaue im Osten Deutschlands, die der schwedische Vattenfall-Konzern im Jahr 2016 dem tschechischen Energiekonzern EPH überließ, wobei der "Verkaufpreis" durch Zahlung eines Aufgelds sogar negativ war (160401). Noch im selben Jahr wurde aus der Vattenfall Europe Generation AG die Lausitz Energie Kraftwerke AG und aus der Vattenfall Europe Mining AG die Lausitz Energie Bergbau AG. Beide Firmen verfügen über eine gemeinsame Verwaltungsgesellschaft und treten seitdem nach außen unter dem Namen LEAG auf (161010).

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