März 2024 |
240310 |
ENERGIE-CHRONIK |
|
Die Bundesnetzagentur bestätigte am 1. März den Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045, der den vordringlichen Ausbaubedarf im Stromübertragungsnetz festlegt. Sie genehmigte damit zugleich fünf weitere Leitungen für Hochspannungs-Gleichstromübertragung (HGÜ). Die Leitungen verfügen jeweils über eine Kapazität von zwei Gigawatt. Drei davon verlaufen in Nord-Süd-Richtung, die beiden anderen in Ost-West-Richtung. Im einzelnen handelt es sich um die folgenden Vorhaben (Projektnummer, Verlauf, Länge, voraussichtliche Fertigstellung):
DC32 von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg-Vorpommern (170 km, bis 2034)
DC35 von Niedersachsen nach Hessen (461 km, bis 2035)
DC40 von Niedersachsen nach Sachsen (594 km, bis 2037)
DC41 von Niedersachsen nach Baden-Württemberg (607 km, bis 2037)
DC42 von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg (737 km, bis 2037)
Insgesamt beläuft sich der Bedarf beim Netzausbau auf rund 14.000 Kilometer Leitungen für Gleich- und Wechselstrom. Davon ist die Bundesnetzagentur für etwa 7.400 km im Hochspannungsbereich (ab 100 Kilovolt) zuständig. Bislang sind nur für 1.350 km Leitungslänge die Verfahren vollständig abgeschlossen. Bis Ende des Jahres 2024 sollen es aber rund 2.800 km werden: Vor allem durch die drei Projekte A-Nord/Ultranet, SuedLink und SuedOstLink wird die Zahl der Genehmigungen ab Mitte 2024 deutlich ansteigen. |
Die Bundesnetzagentur genehmigte in den zurückliegenden 12 Monaten rund 600 Kilometer Stromleitungen. Auf weiteren 400 Kilometer kann durch gesetzliche Beschleunigung unmittelbar mit der Umsetzung begonnen werden. Bis Oktober 2025 wird mit weiteren Genehmigungen für insgesamt etwa 4.400 Leitungskilometer gerechnet (siehe Grafik 1).
Die Behörde genehmigt den Bau einer Stromleitung in einem zweistufigen Verfahren: Im ersten Schritt, der Bundesfachplanung, legt sie einen rund 1.000 Meter breiten Korridor fest, in dem die Stromleitung später einmal verlaufen soll. Im zweiten Schritt, der Planfeststellung, wird innerhalb des Korridors der exakte Verlauf der Leitung festgelegt. Mit der Planfeststellung genehmigt die Bundesnetzagentur dann den Bau der Leitung.
Bereits im Bau befinden sich seit kurzem Teilabschnitte der drei großen "Stromautobahnen" im Westen (A-Nord/Ultranet), in der Mitte (SuedLink) und im Osten Deutschlands (SuedOstLink), die bis 2028 dafür sorgen sollen, dass der im Norden erzeugte Windstrom ohne Netzengpässe zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden gelangen kann (231001). SuedLink und Suedostlink bestehen dabei aus jeweils zwei Leitungen mit einer Kapazität von jeweils zwei Gigawatt, die größtenteils auf einer gemeinsamen Trasse verlaufen und als Erdkabel verlegt werden, aber unterschiedliche Endpunkte haben. Die Stromautobahn im Westen ist dagegen keine durchgehende HGÜ-Verbindung, sondern besteht aus zwei Teilabschnitten mit einer Kapazität von zwei Gigawatt, die über eine Konverterstation im Rheinland gekoppelt werden, wobei der nördliche Abschnitt als Erdkabel verlegt und der südliche als Freileitung ausgeführt wird. Insgesamt bestehen diese drei großen Nord-Süd-Verbindungen deshalb aus folgenden sechs Einzelprojekten (Projektnummer, Verlauf, Länge, voraussichtliche Fertigstellung):
A-Nord/Ultranet
DC1 von Emden nach Osterath, 298 km, bis 2027
DC2 von Osterath nach Philippsburg, 342 km, bis 2026
SuedLink
DC3 von Brunsbüttel nach Großgartach, 694 km, bis 2028
DC4 von Wilster nach Bergenrheinfeld, 540 km, bis 2028
SuedOstLink
DC5 von Wolmirstedt nach Isar, 539 km, bis 2027
DC20 vom Suchraum Klein Rogahn nach Isar, 220 km, bis 2030
Zusätzlich zu diesen drei Nord-Süd-Verbindungen wurden bisher schon die folgenden drei HGÜ-Projekte mit Genehmigung der Bundesnetzagentur in den Netzentwicklungsplan aufgenommen:
Korridor B
DC21 von Wilhelmshaven nach Hamm, 270 km, bis 2032
Rhein-Main-Link
DC34 von Övelgönne bei Bremen nach Bürstadt in Südhessen, 523 km, bis 2033
NordOstLink
DC31 von Hemmingstedt (SH) nach Schossing (MeckPom), 212 km, bis 2032