| Juni 2023 | 230605 | ENERGIE-CHRONIK | 
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will Unternehmen fördern, die in Deutschland Produktionskapazitäten in der Solarindustrie auf- oder ausbauen. Als ersten Schritt zu diesem "Hochlauf der deutschen Solarindustrie" startete es am 23. Juni ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren. Es richtet sich an Unternehmen, die Solarmodule oder dafür benötigte Schlüsselkomponenten in Deutschland herstellen oder dafür erforderliche Rohstoffe gewinnen, verarbeiten oder recyceln beziehungsweise dies planen. Wenn sie zu dem angesprochenen Kreis gehören, können sie ihr Interesse an einer Investitionskostenförderung für ihr Vorhaben signalisieren. Die Einzelheiten wurden mit einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
"Für
 zentrale 
Transformationstechnologien brauchen wir eigene Fertigungskapazitäten in
 Deutschland und Europa", begründete Bundeswirtschaftsminister Robert 
Habeck sein Vorhaben. "Das ist nicht nur eine Frage der ökonomischen 
Vernunft, sondern auch eine Frage der Wirtschaftssicherheit. Der neue 
Beihilferahmen der EU bietet hierfür Möglichkeiten, und diese wollen wir
 nutzen. Wir starten mit der Photovoltaik und wollen unsere Industrie 
dabei unterstützen, dauerhaft eine Photovoltaik-Produktion in 
Deutschland aufzubauen, indem wir Leuchtturmprojekte finanziell 
unterstützen. Das stärkt nicht nur unsere technologische, sondern auch 
unsere energiepolitische Souveränität."
    Die Förderung im Photovoltaik-Sektor soll sich auf wenige "Leuchtturmprojekte" 
    konzentrieren. Diesen werden dann Zuwendungen bis zu der Höhe gewährt, die 
    ein gleichwertiges Investitionsprojekt in einem Drittstaat nachweislich erhalten 
    würde. Voraussetzung ist außerdem eine Kofinanzierung durch das Bundesland, 
    in dem das entsprechende Vorhaben geplant ist. Damit soll eine Wettbewerbsverzerrung 
    verhindert und erreicht werden, dass Deutschland als Standort für Photovoltaik-Produzenten 
    attraktiv bleibt. 
Eine mögliche Förderung muss zuvor bei der Europäischen Kommission 
einzeln notifiziert und von ihr genehmigt werden. Grundlage für die 
Genehmigung ist der Befristete Krisenrahmen (Temporary Crisis and 
Transition Framework
 – TCTF), den die EU-Kommission im März deutlich erweiterte, um 
Transformationstechnologien zu fördern. Das BMWK will diesen Rahmen 
speziell für die Solarindustrie nutzen.
  
    Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 15. August 2023. Die Förderung, 
    die daraufhin erfolgen soll, steht unter dem Vorbehalt der noch laufenden 
    beihilferechtlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfungen sowie der Haushaltsverhandlungen.
Parallel will das BMWK auch den Aufbau
 von Produktionskapazitäten in anderen Bereichen wie Windkraftanlagen, 
Elektrolyseuren und Großwärmepumpen unterstützen. Dafür wird aktuell 
eine Bundesrahmenregelung zur Förderung des Produktionsaufbaus in allen 
Transformationstechnologien erarbeitet, die es auch den Ländern 
ermöglicht, eigene ergänzende Förderungen aufzusetzen.