Juni 2023

230605

ENERGIE-CHRONIK


"Leuchtturmprojekte" der Solarindustrie sollen gezielt gefördert werden

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will Unternehmen fördern, die in Deutschland Produktionskapazitäten in der Solarindustrie auf- oder ausbauen. Als ersten Schritt zu diesem "Hochlauf der deutschen Solarindustrie" startete es am 23. Juni ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren. Es richtet sich an Unternehmen, die Solarmodule oder dafür benötigte Schlüsselkomponenten in Deutschland herstellen oder dafür erforderliche Rohstoffe gewinnen, verarbeiten oder recyceln beziehungsweise dies planen. Wenn sie zu dem angesprochenen Kreis gehören, können sie ihr Interesse an einer Investitionskostenförderung für ihr Vorhaben signalisieren. Die Einzelheiten wurden mit einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Habeck will erweiterten Beihilferahmen der EU für Transformationstechnologien nutzen

"Für zentrale Transformationstechnologien brauchen wir eigene Fertigungskapazitäten in Deutschland und Europa", begründete Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sein Vorhaben. "Das ist nicht nur eine Frage der ökonomischen Vernunft, sondern auch eine Frage der Wirtschaftssicherheit. Der neue Beihilferahmen der EU bietet hierfür Möglichkeiten, und diese wollen wir nutzen. Wir starten mit der Photovoltaik und wollen unsere Industrie dabei unterstützen, dauerhaft eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland aufzubauen, indem wir Leuchtturmprojekte finanziell unterstützen. Das stärkt nicht nur unsere technologische, sondern auch unsere energiepolitische Souveränität."

Die Förderung im Photovoltaik-Sektor soll sich auf wenige "Leuchtturmprojekte" konzentrieren. Diesen werden dann Zuwendungen bis zu der Höhe gewährt, die ein gleichwertiges Investitionsprojekt in einem Drittstaat nachweislich erhalten würde. Voraussetzung ist außerdem eine Kofinanzierung durch das Bundesland, in dem das entsprechende Vorhaben geplant ist. Damit soll eine Wettbewerbsverzerrung verhindert und erreicht werden, dass Deutschland als Standort für Photovoltaik-Produzenten attraktiv bleibt.

Eine mögliche Förderung muss zuvor bei der Europäischen Kommission einzeln notifiziert und von ihr genehmigt werden. Grundlage für die Genehmigung ist der Befristete Krisenrahmen (Temporary Crisis and Transition Framework – TCTF), den die EU-Kommission im März deutlich erweiterte, um Transformationstechnologien zu fördern. Das BMWK will diesen Rahmen speziell für die Solarindustrie nutzen.

Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 15. August 2023. Die Förderung, die daraufhin erfolgen soll, steht unter dem Vorbehalt der noch laufenden beihilferechtlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfungen sowie der Haushaltsverhandlungen.

Unterstützung auch für Windkraft, Elektrolyseure und Großwärmepumpen

Parallel will das BMWK auch den Aufbau von Produktionskapazitäten in anderen Bereichen wie Windkraftanlagen, Elektrolyseuren und Großwärmepumpen unterstützen. Dafür wird aktuell eine Bundesrahmenregelung zur Förderung des Produktionsaufbaus in allen Transformationstechnologien erarbeitet, die es auch den Ländern ermöglicht, eigene ergänzende Förderungen aufzusetzen.
 

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