Februar 2022

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ENERGIE-CHRONIK


Erhöhung der Abschlagszahlungen für Strom und Gas war rechtswidrig

Die Bundesnetzagentur hat die erhöhten monatlichen Abschlagszahlungen für unzulässig erklärt, mit denen die sogenannte Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH im Oktober vorigen Jahres ihren Kunden quasi ein zinsloses Darlehen abverlangte (211107). Wie die Behörde am 8. Februar mitteilte, drohte sie dem Unternehmen bei Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld von 100.000 Euro jeweils für die Sparten Strom und Gas an. Den Erhöhungen habe die rechtliche Grundlage gefehlt, weil sie weder mit einer Änderung der vereinbarten Preise noch mit einer Änderung des Verbrauchsverhaltens begründet werden konnten. Es sei auch nicht zulässig, das Risiko steigender Beschaffungspreise – die sich im Herbst vorigen Jahres am Spotmartk plötzlich mehr als verdoppelt hatten – in dieser Weise einseitig auf Haushaltskunden abzuwälzen.

Aufsichtsverfahren kam aufgrund einer Beschwerde der Verbraucherzentrale NRW zustande

Der aggressive Energievertrieb mit dem vertrauenserweckenden Namen existierte erst seit August 2020 im Handelsregister und entstand "durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der 365 AG". Bei letzterer handelte es sich um ein bei Verbraucherschützern berüchtigtes Unternehmen, zu dem die Marken "Immergrün", "idealenergie" und "Meisterstrom" gehörten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte am 29. Oktober die Bundesnetzagentur zum Einschreiten aufgefordert, weil Energieversorger wie "Immergrün" ihren Kunden enorme Erhöhungen der Abschlagszahlungen von teilweise über hundert Prozent abverlangt haben, die bereits ab nächsten Monat gültig sein sollten. Wer solche erhöhten Abschlagszahlungen akzeptierte, spendierte dem Vertrieb nicht nur einen zinslosen Kredit, sondern riskierte vor allem einen entsprechend höheren Totalverlust seiner Vorauszahlungen, falls der Strom- oder Gasanbieter Insolvenz anmelden sollte. Am 11. November kam es daraufhin zur Einleitung des Aufsichtsverfahren gegen die "Immergrün"-Mutter Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH. Anscheinend wurde die Bundesnetzagentur aber nicht gegenüber anderen Energievertrieben aktiv, die ihre Kunden in ähnlicher Weise zu schröpfen versuchten.

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