Juni 2021 |
210609 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundestag verabschiedete am 24. Juni das "Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht", dessen Entwurf vom Bundeskabinett am 10. Februar beschlossen wurde (210203). Damit bleibt es den interessierten Wirtschaftskreisen unbenommen, neben dem Erdgasnetz auch ein reines Wasserstoffnetz zu errichten bzw. bereits vorhandene Erdgasleitungen auf den Transport von reinem Wasserstoff umzurüsten. Es kommt aber vorläufig nicht zu einer gemeinsamen Regulierung beider Netze und damit zu der von der Erdgasbranche erwünschten Finanzierung auch der Wasserstoffleitungen durch die Energieverbraucher. Deren Regulierung durch die Bundesnetzagentur findet vielmehr separat und nur auf Antrag der Betreiber statt.
Allerdings gilt das nur vorläufig, denn in der Gesetzesbegründung stellt die Bundesregierung klar, dass es sich um "eine Übergangsregelung" handele. Die nun beschlossene Regelung werde "nicht nur im Lichte der zu erwartenden EU-Vorgaben anzupassen sein, sondern auch mit Blick auf den beabsichtigten Integrationsprozess und die Erfahrungen, die wir in den nächsten Jahren mit der Umsetzung der Wasserstoffstrategie sammeln". Vorerst gehe es hauptsächlich darum, "den Rahmen für einen zügigen und rechtssicheren Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur" zu schaffen. Nach Abschluss der laufenden Beratungen über einen entsprechenden Ordnungsrahmen auf europäischer Ebene werde in einem späteren Schritt eine weitere Anpassung erfolgen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) begrüßte es, dass damit "eine Querfinanzierung der Industriewasserstoffnetze durch die privaten Verbraucher" vorerst ausgeschlossen wird. Vor der Verabschiedung des Gesetzes hatte er gemeinsam mit dem Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE), dem Verband Deutscher Energiehändler (Efet Deutschland) und der Initiative Gasspeicher (Ines) in einem Schreiben an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses auf die sieben Milliarden Euro verwiesen, die im Konjunkturpaket der Regierung für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur vorgesehen sind. Eine Querfinanzierung der Wasserstoffnetze aus den Gasnetzentgelten erübrige sich schon deshalb.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) war da ganz anderer Meinung. Aus seiner Sicht "wurde die Chance vertan, die richtigen Weichen für den zügigen Aufbau einer zukunftsfähigen Wasserstoffinfrastruktur zu stellen". Es sei unverständlich, dass sich die Bundesregierung für eine getrennte Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen entschieden habe, "anstatt Wasserstoffnetze in den bewährten Regulierungsrahmen für das Gasnetz zu integrieren". Dies behindere eine integrierte Systemplanung aller Infrastrukturen und eine künftige Nutzung vorhandener Gasinfrastruktur für den Einsatz von klimaneutralen Gasen.