September 2020

200909

ENERGIE-CHRONIK


Regierung tritt für E.ON und RWE als Streithelfer auf

Im Rechtsstreit um die Genehmigung der vor zweieinhalb Jahren vereinbarten Marktaufteilung zwischen E.ON und RWE hat sich die Bundesregierung jetzt offen auf die Seite der beiden Konzerne gestellt. Wie das "Handelsblatt" am 24. September berichtete, liegt ihm die Kopie eines "Streithilfeantrags" vor, mit dem das Bundeswirtschaftsministerium im Auftrag der Bundesregierung beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg (EUG) beantragt, die Bundesrepublik Deutschland als Streithelfer der beklagten EU-Kommission zuzulassen. Mit einem Streithilfeantrag können nicht direkt beteiligte Parteien ihre Zulassung zu einem Verfahren beantragen, sofern sie ein berechtigtes Interesse darlegen können.

Geklagt haben zehn kommunale Energieversorger, die – im Unterschied zur eher laschen Haltung des Verbands Kommunaler Unternehmen (190908) – die Entscheidungen nicht akzeptieren wollen, mit denen zuerst das Bundeskartellamt und dann die EU-Kommission die Marktaufteilung genehmigt haben. Aus ihrer Sicht bringt dieser "Deal" erhebliche Nachteile für den Wettbewerb und alle Verbraucher. Mit der Freigabe der Fusion hätten die EU-Kommission und das Bundeskartellamt "den Weg freigemacht für zwei nationale Champions zu Lasten des Mittelstandes" (200503).

Aus formalen Gründen richtet sich die Klage zunächst gegen die Genehmigungen, mit denen die EU-Kommission und das Bundeskartellamt im Februar 2019 dem RWE-Konzern den Erwerb des Erneuerbaren-Geschäfts von E.ON und Innogy sowie die kapitalmäßige Verflechtung mit E.ON durch eine Beteiligung von 16,7 Prozent erlaubt haben (190202). Später wollen die Kläger dann auch die Entscheidung angreifen, mit der die EU-Kommission den zweiten Teil des Tauschgeschäfts mit der Übernahme, Zerschlagung und Aufteilung der RWE-Tochter Innogy durch E.ON genehmigte (190901).

 

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