Juni 2019

190612

ENERGIE-CHRONIK


 

Diese Grafik zeigt, dass bei den bisher vier regulären KWK-Ausschreibungen der durchschnittliche, mengengewichtete Förderbedarf mit den bezuschlagten Gebotsmengen korrelierte. Der Förderbedarf sank also mit der Verknappung der Zuteilungsmenge.

KWK-Branche fordert Erhöhung der Ausschreibungsmengen

Die Bundesnetzagentur gab am 13. Juni das Ergebnis der beiden KWK-Ausschreibungen bekannt, die zum 3. Juni durchgeführt wurden. Es handelte sich um die vierte reguläre Ausschreibung und die dritte Ausschreibung für "innovative KWK-Systeme" gemäß §§ 8a - 8c des KWK-Gesetzes, die zum selben Gebotstermin stattfanden. Zu Anzahl und Umfang der eingegangenen Gebote machte die Behörde keine Angaben. Dem Vernehmen nach war die reguläre Ausschreibung mit 13 Geboten im Umfang von insgesamt 87 MW deutlich überzeichnet, während es sich bei der Innovationsausschreibung umgekehrt verhielt. In beiden Fällen gingen die Zuschläge an Projekte kommunaler Unternehmen. Die vier Zuschläge in der regulären Ausschreibung sollen dabei mit 46 MW nur etwas mehr als der Hälfte des Gebotsumfangs entsprochen haben.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nahm diese Diskrepanz zum Anlass, um eine Erhöhung des KWK-Ausschreibungsvolumens zu fordern. In den Jahren 2012 bis 2016 – also vor Einführung der Ausschreibungen für Anlagen zwischen 1 und 50 MW – seien in diesem Leistungsbereich durchschnittlich 123 KWK-Anlagen in Betrieb gegangen. Mit den nun im KWK-Gesetz vorgesehenen Ausschreibungsvolumina würden gerade mal zehn Prozent davon erreicht.

Der KWK-Zubau sei nicht nur bei der Anlagenanzahl eingebrochen. Auch bei der installierten elektrischen Leistung werde nach Einführung der Ausschreibung mit 150 MW Ausschreibungsvolumen pro Jahr nur knapp ein Drittel dessen zugebaut, was im Schnitt der Jahre 2012 bis 2016 an KWK-Leistung (475 MW) dazugekommen sei. Dieser KWK-Anteil werde in den kommenden Jahren auch bei der gesicherten Leistung fehlen. Das Ausschreibungsvolumen müsse daher bei den regulären Ausschreibungen für KWK-Anlagen auf mindestens 200 MW erhöht werden.

Bisher sieht die KWK-Ausschreibungsverordnung ein Ausschreibungsvolumen von jeweils 100 MW zu den beiden Gebotsterminen 1. Juni und 1. Dezember vor. In den Jahren 2018 bis 2021 entfallen davon 150 MW auf normale KWK-Anlagen und 50 MW auf "innovative Systeme".

Durchschnittliche Förderung sank von 4,77 auf 3,95 Cent/kWh

Bei der vierten regulären Ausschreibung war der zulässige Höchstwert, wie schon bei den drei vorangegangenen Auktionen, auf 7 Cent/kWh festgesetzt worden. Das niedrigste Gebot lag bei 3,95 Cent/kWh und das höchste bei 4,00 Cent/kWh, woraus sich ein mengengewichteter Durchschnittswert von 3,95 Cent/kWh ergab. Das war das bisher günstigste Ergebnis, nachdem die Förderbeträge bisher sukzessive gestiegen waren und zuletzt 4,77 Cent/kWh erreichten (siehe Grafik).

Für "innovative KWK-Systeme" gab es 11,17 Cent/kWh

Bei der dritten Ausschreibung für innovative KWK-Systeme betrug der zulässige Höchstwert ebenfalls wieder 12 Cent/kWh. Die Gebote lagen zwischen 9,70 und 11,89 Cent/kWh. Aus den fünf bezugschlagten Geboten ergab sich ein mengengewichteter Durchschnittswert von 11,17 Cent/kWh (bei den beiden vorausgegangenen Ausschreibungen im Juni und Dezember 2018 waren es 10,27 bzw. 11,31 Cent/kWh). Die Zuschlagsmenge von 22.439 kW war gegenüber der ausgeschriebenen Menge von 30.385 kW stark reduziert, was auf eine deutliche Unterzeichnung schließén läßt.

 

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