Dezember 2017

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ENERGIE-CHRONIK


Erste Ausschreibung für KWK-Anlagen deutlich überzeichnet

Die Bundesnetzagentur hat am 8. Dezember die Zuschläge der ersten Ausschreibung für KWK-Anlagen erteilt. Eingereicht wurden 20 Gebote mit einem Volumen von 225 MW. Das Ausschreibungsvolumen von 100 Megawatt (MW) wurde damit um mehr als das Doppelte überzeichnet.

Den Zuschlag erhielten sieben Gebote mit einem Umfang von 82 MW. Das Ausschreibungsvolumen konnte somit nicht ganz ausgeschöpft werden. Dies lag daran, daß das nächste zu bezuschlagende Gebot die Begrenzung des Ausschreibungsvolumens deutlich überschritt. Die nicht genutzten 18 MW werden aber in der nächsten Ausschreibungsrunde nachgeholt. Nach § 8c des KWK-Gesetzes findet von 2018 bis 2021 jährlich jeweils eine Ausschreibung mit einem Volumen von 200 MW statt.

Durchschnittliche Förderung beträgt 4,05 Cent pro Kilowattstunde

Als Höchstwert der Förderung hatte die Bundesnetzagentur 7 Cent pro Kilowattstunde KWK-Strom festgelegt. Die Zuschläge bewegten sich dann zwischen 4,99 ct/kWh und 3,19 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert betrug 4,05 ct/kWh.

Das ist mehr als die 3,1 ct/kWh, die das KWK-Gesetz im Leistungsbereich zwischen 1 und 50 MW vorsieht, der von der Ausschreibungspflicht erfaßt wird. Die Bundesnetzagentur betonte deshalb: "Die Zuschlagswerte lassen sich nicht eins zu eins mit den bisherigen, gesetzlich festgelegten Zuschlagssätzen vergleichen, da im Rahmen der Ausschreibung die Möglichkeit zur Eigenstromversorgung und zur Inanspruchnahme von vermiedenen Netzentgelten wegfällt."

"Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Anlagen funktioniert"

Das Ergebnis der Ausschreibung zeigt außerdem nach Ansicht der Behörde, daß auch ein Wettbewerb zwischen unterschiedlich dimensionierten KWK-Anlagen möglich ist: Es wurden sowohl fünf kleinere Gebote (mit einer Anlagenleistung von jeweils eins bis zehn Megawatt) als auch zwei größere Gebote (mit einer Anlagenleistung von jeweils etwa 30 Megawatt) bezuschlagt. Der Wettbewerb zwischen Geboten für modernisierte KWK-Anlagen und neue KWK-Anlagen funktioniere ebenfalls: Für neue KWK-Anlagen wurden 16 und für modernisierte vier Gebote abgegeben. Von den fünf kleineren Zuschläge entfallen drei auf Modernisierungen.

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