Mai 2019

190505

ENERGIE-CHRONIK


EU-Verordnung zu CO2-Minderungszielen für PKW und leichte Nutzfahrzeuge in Kraft

Die EU-Verordnung zu den ab 2020 geltenden Minderungszielen für die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen und leichter Nutzfahrzeuge trat am 15. Mai in Kraft. Demnach müssen die CO2-Emissionen von PKW bis 2030 um 37,5 Prozent und für Transporter bis 3,5 Tonnen Gewicht um 31 Prozent unter den bereits beschlossenen Grenzwerten für 2021 liegen. Das Europäische Parlament hatte den neuen Grenzwerten bereits am 27. März zugestimmt. Der Rat der EU-Staaten gab am 15. April seine Zustimmung. Die Verordnung wurde daraufhin am 25. April im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat zwanzig Tage später in Kraft. Sie ist in allen EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht.

Kommissionsvorschlag wurde auf Betreiben des Parlaments verschärft

Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission vom November 2017 sah vor, die durchschnittlichen CO2-Emissionen von neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent unter die Werte des Jahres 2021 zu senken und als Zwischenziel bis 2025 eine Minderung um 15 Prozent zu erreichen (171110). Auf Betreiben des EU-Parlaments wurden die Anforderungen dann aber erhöht: Im Oktober einigten sich die EU-Umweltminister darauf, das Minderungsziel für Pkw um fünf Prozent anzuheben (181006). Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einigten sich Parlament und Rat am 18. Dezember 2018 auf eine nochmalige Korrektur des ursprünglichen Kommissionsvorschags, die mit der jetzt veröffentlichten Verordnung in Kraft trat. Unverändert blieb lediglich das Zwischenziel, bis 2025 sowohl bei neuen PKW als auch bei Vans eine Minderung um 15 Prozent gegenüber den für 2021 festgelegten Werten zu erreichen.

Auch für Lastwagen gibt es bald gesetzliche CO2-Minderungsvorgaben

Für die CO2-Emissionen von Lastwagen gab und gibt es bisher noch keine gesetzlich fixierten Minderungsziele. Das soll sich aber in Kürze ändern: Am 18. Februar einigten sich Parlament und Rat darauf, dass für neue Fahrzeuge der durchschnittliche Kohlendioxid-Ausstoß bis 2030 um 30 Prozent niedriger sein muss als gegenwärtig, wobei schon bis 2025 eine Minderung um 15 Prozent erreicht wird. Zudem sollen auf EU-Ebene Anreize für den Einsatz emissionsfreier oder zumindest emissionsarmer Fahrzeuge geschaffen werden. Die vorläufige politische Einigung muss jetzt noch förmlich vom Parlament und vom Rat verabschiedet werden, damit sie als Verordung in Kraft treten kann.

Rückenwind für Wasserstoff-Technologie und Brennstoffzellen

Die geplante Regelung für Lastwagen entspricht dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag für PKW und leichte Nutzfahrzeuge, bevor dieser verschärft wurde. Die Fahrzeughersteller hielten aber auch diese mildere Version für absolut unzumutbar. Sie argumentierten vor allem damit, dass Elektroantriebe wegen des hohen Gewichts und der relativ geringen Energiedichte von Batterien im Schwerlastverkehr noch wesentlich schwieriger einzusetzen sind als bei PKW. Dieser Einwand würde freilich entkräftet, wenn neue Lastwagen künftig mit Wasserstoff statt mit Diesel fahren. Der Umstieg auf diesen Energieträger dürfte wesentlich sinnvoller sein als die gegenwärtig geplanten bzw. bereits begonnen Feldversuche mit elektrischen Oberleitungen für Hybrid-Elektro-LWK entlang von Autobahnen. Mit Wasserstoff betriebene Verbrennungsmotoren sind völlig emissionsfrei. Zudem sind auch elektrische Antriebe mit diesem Energieträger realisierbar, wenn der Strom mit Brennstoffzellen erzeugt wird. Bislang hat man die Brennstoffzelle im Bereich der Elektromobilität äußerst stiefmütterlich behandelt und fast nur auf Batterien gesetzt. Während Siemens und die Volkswagen-Tochter Scania noch mit Oberleitungen für LKW experimentieren, hat der Bosch-Konzern die Chancen des Aschenputtels bereits erkannt: Mit dem Rückenwind der neuen EU-Vorschriften will er den PEM-Brennstoffzellen zunächst im Bereich der Nutzfahrzeuge zum Durchbruch verhelfen. Längerfristig könnten davon auch kleinere Fahrzeuge profitieren (190504).

 

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