August 2016

160814

ENERGIE-CHRONIK


Bundeskartellamt will kommunale Wassergebühren überprüfen dürfen

Das Bundeskartellamt möchte seine Zuständigkeit auf die Gebühren der kommunalen Wasserversorgung erweitert sehen. In einem 135 Seiten umfassenden "Bericht über die großstädtische Trinkwasserversorgung in Deutschland", der seit Juli vorliegt, bedauert die Behörde die seit drei Jahren geltende Bestimmung in § 185 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), wonach öffentlich-rechtliche Gebühren nicht der Mißbrauchskontrolle durch die Kartellbehörden unterliegen. Da die Kommunalaufsicht weniger strenge Maßstäbe anlege, ergebe sich für Wasserversorger ein Anreiz zur "Flucht in die Gebühr", um der kartellrechtlichen Überprüfung ihrer Wasserpreise entgehen zu können.

Vor zehn Jahren hatte die hessische Landeskartellbehörde gegen insgesamt 13 Versorger Verfahren wegen des Verdachtes überhöhter Wasserpreise eingeleitet, worauf die Stadtwerke Wetzlar, die Frankfurter Mainova und die Städtischen Werke Kassel ihre Preise erheblich senken mußten (081119). Der Bundesgerichtshof bestätigte damals diese Preissenkungsverfügungen, weil die Preiskontrolle lediglich für die Strom- und Gaswirtschaft aufgehoben worden sei, aber für die Wasserversorgung weiterhin gelte (100212). Mit der 8. GWB-Novellierung, die 2013 in Kraft trat, wurden daraufhin öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge ausdrücklich von der Mißbrauchskontrolle ausgenommen.

In der Tat haben einige Kommunen diese Gesetzesänderung zur "Flucht in die Gebühr" genutzt, indem sie die Wasserrechnungen nun als Gebührenbescheide verschickten (151011). Von den 38 größten deutschen Städten, die der jetzt vorgelegte Bericht untersucht, haben allerdings nur Wuppertal und Wiesbaden davon Gebrauch gemacht. Das entspricht knapp drei Prozent der Wassermengen.

 

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