Februar 2016

160204

ENERGIE-CHRONIK


EU schnürt Gaspaket zur Vorbereitung auf den Notfall

Die EU-Kommission veröffentlichte am 16. Februar ein Paket von Maßnahmen, mit denen die Gemeinschaft möglichen Unterbrechungen der Energieversorgung begegnen will. Hauptbestandteil ist eine Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung. Das Paket enthält ferner einen Beschluß über zwischenstaatliche Abkommen im Energiebereich, eine Strategie für Flüssigerdgas (LNG) und die Speicherung von Gas sowie eine Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung.

Die Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung soll Erdgasunternehmen und Kunden in die Lage versetzen, sich im Falle von Versorgungsstörungen so lange wie möglich auf Marktmechanismen verlassen zu können. Wenn die Märkte allein eine Gasversorgungsstörung nicht mehr angemessen bewältigen können, werden die in den Notfallplänen vorgesehenen Maßnahmen ausgelöst. Falls sich die Lage derart zuspitzt, daß die Gasversorgung der Privathaushalte und der grundlegenden sozialen Dienste (Gesundheits-, Not- und Sicherheitsdienste) gefährdet ist, kommt als letztes Mittel der "Solidaritätsgrundsatz" zum Tragen: Danach erhält die Gasversorgung der geschützten Kunden (d. h. der Privathaushalte und grundlegenden sozialen Dienste) in dem betroffenen Mitgliedstaat im Notfall Vorrang vor der Versorgung anderer Kunden.

Wenn Ministerrat und Europaparlament dem Paket zustimmen, werden die Erdgasunternehmen künftig den nationalen Regierungen und der Kommission den Abschluß oder die Änderung aller versorgungsrelevanten Verträge melden müssen. Dies würde insbesondere die Verträge mit der russischen Gazprom betreffen, die in der Vergangenheit oft gegen EU-Recht verstießen. Unter begründeten Umständen können die Regierungen schon im Vorfeld möglicher Notfälle von den Erdgasunternehmen die Herausgabe zusätzlicher Informationen verlangen.

Die Mitgliedsstaaten werden zur Durchführung von Risikobewertungen und zur Aufstellung von Präventions- und Notfallplänen verpflichtet, die alle vier Jahre zu aktualisieren sind. Sie haben technische, rechtliche und finanzielle Regelungen für die Anwendung des Solidaritätsgrundsatzes zu vereinbaren und in die Notfallpläne aufzunehmen.

Eine wichtige Rolle spielt die Ertüchtigung des Gasnetzes für Krisenfälle, indem es an wichtigen Stellen zum Gastransport nach beiden Richtungen befähigt wird. Auf diese Weise war bereits 2014 die Ukraine teilweise vom Westen aus mit Gas beliefert worden (140402). Künftig sollen an jedem grenzüberschreitenden Netzkopplungspunkt die EU-Staaten gemeinsam über den Aufbau solcher Kapazitäten für Gasflüsse in beide Richtungen entscheiden. Dabei haben sie andere Mitgliedstaaten entlang des Gasversorgungskorridors einzubeziehen.

Der Gasbedarf der EU beläuft sich gegenwärtig auf rund 400 Milliarden Kubikmeter und entspricht rund einem Viertel des gesamten Energieverbrauchs der Gemeinschaft. Die heimische Gasproduktion deckt aber nur etwa ein Drittel des Bruttoinlandsverbrauchs. Die größten Erdgasproduzenten sind die Niederlande (47 Prozent) und Großbritannien (25 Prozent), gefolgt von Deutschland (6,7 Prozent) und Rumänien (6,5 Prozent).

Die Abhängigkeit der EU von Gaseinfuhren erhöhte sich bis 2013 auf etwa 65 Prozent, nachdem sie 1995 noch 43,3 Prozent betragen hatte. Die Gasimporte kamen zu 39 Prozent aus Russland, zu 30 Prozent aus Norwegen und zu 13 Prozent aus Algerien.

 

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