Oktober 2014

141002

ENERGIE-CHRONIK


E.ON will nun ebenfalls Schadenersatz wegen des "Moratoriums"

Wie Anfang Oktober bekannt wurde, verlangt nun auch E.ON Schadenersatz für das "Moratorium", mit dem die schwarz-gelbe Regierung im März 2011 die vorläufige Abschaltung der ältesten Kernkraftwerke verfügte (110302). Insgesamt soll die öffentliche Hand 380 Millionen Euro für entgangene Gewinne zahlen. E.ON folgt damit dem Beispiel des RWE-Konzerns, der zunächst als einziger KKW-Betreiber gegen das Moratorium vorgegangen war (110403). RWE hat inzwischen von allen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestätigt bekommen, daß die Abschaltung des Kernkraftwerks Biblis A ohne ausreichende Rechtsgrundlage erfolgte (140110) und eine erfolgversprechende Klage auf Schadenersatz für den erzwungenen Stillstand von Biblis A eingereicht (140807). Auf dem juristisch so geebneten Weg will E.ON nun offenbar ebenfalls Kasse machen.

Bei der Klage von E.ON geht es um die Kernkraftwerke Unterweser in Niedersachsen und Isar 1 in Bayern, die ebenfalls drei Monate lang aufgrund des am 14. März gefaßten Stillegungsbeschlusses der Bundesregierung abgeschaltet waren, ehe sie durch die Neufassung des Atomgesetzes (110601) und dessen Inkrafttreten am 6. August 2011endgültig stillgelegt wurden. Der vage-schillernd als "Moratorium" bezeichnete Stillegungsbeschluß der Bundesregierung (110302) wurde am folgenden Tag mit den CDU-Ministerpräsidenten der betroffenen Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein abgestimmt und von den Atomaufsichtsbehörden dieser Länder bis zum 18. März über entsprechende Anordnungen exekutiert.

Schwarz-gelber Theaterdonner kommt nachträglich teuer zu stehen

Als Begründung strapazierte die Bundesregierung damals den § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes, obwohl offensichtlich war, daß er keine ausreichende Rechtsgrundlage bieten konnte (110302). In Wirklichkeit dürfte es der schwarz-gelben Bundesregierung um politische Dramaturgie gegangen sein: Mit der sofortigen Stillegung der acht ältesten Reaktoren nach der Katastrophe von Fukushima wollte sie eine Art Theaterdonner erzeugen, um ihre Volte in der Atompolitik nicht als reumütige Rückkehr zur alten Ausstiegsregelung erscheinen zu lassen. Sachlich gab es für die abrupte Abschaltung von insgesamt fünf Kernkraftwerken – die drei Reaktoren Biblis B, Brunsbüttel und Krümmel waren ohnehin nicht am Netz – keinerlei Gründe. Vielmehr wurde durch diese technisch ignorante Entscheidung in erheblichem Maße die Netzstabilität gefährdet.

Klagen gegen den Atomausstieg an sich dürften kaum Chance haben

Die jetzt beim Landgericht Hannover eingereichte Klage wegen des "Moratoriums" darf nicht verwechselt werden mit der Klage gegen den kurz danach gesetzlich beschlossenen Atomaustieg, die E.ON – ebenso wie RWE und Vattenfall – im Wege eine Verfassungsbeschwerde erhoben hat (111103). Falls das Bundesverfassungsgericht diesen Beschwerden stattgeben sollte – was allerdings kaum anzunehmen ist –, könnten die KKW-Betreiber auf dieser Grundlage weitere Schadenersatzansprüche in Milliardenhöhe erheben. Vattenfall hat außerdem als ausländischer Konzern von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich auf den in der "Energie-Charta" verankerten Investitionsschutz zu berufen und die Bundesrepublik vor dem ICSID-Schiedsgericht der Weltbank auf Schadenersatz in Höhe von 4,7 Milliarden Euro zu verklagen (141001).

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