Mai 2013

130509

ENERGIE-CHRONIK


Flexstrom verschaukelt seine Kunden sogar nach der Insolvenz noch

Der insolvente Stromanbieter Flexstrom (130401) hat seine Ex-Kunden sozusagen "post mortem" nochmals in die Irre geführt: Mit Billigung des Insolvenzverwalters wurden mindestens 100.000 Ex-Kunden per E-Mail angeschrieben, um sie über die Empfehlung eines scheinbar neutralen Tarifvergleichs gezielt zwei bestimmten Stromanbietern zuzuführen, die sich die verkappte Werbeaktion eine Summe in unbekannter Höhe kosten ließen.

Bei den beiden Stromanbietern handelt es sich um den kommunalen Versorger Mark-E (100111) und die E.ON-Vertriebstochter "e wie einfach" (081105). Die Initiative zu dem Geschäft sei vom Flexstrom-Vorstand ausgegangen, sagte ein Sprecher von Mark-E dem "Handelsblatt" (23.5.). Der bislang immer noch verfügungsberechtigte Vorstand handelte dabei aber mit ausdrücklicher Zustimmung des Insolvenzverwalters Christoph Schulte-Kaubrügger. Dies bestätigte eine Mitarbeiterin des Insolvenzverwalters, die wie dieser in der Kanzlei White & Case Insolvenz GbR tätig ist, gegenüber der "Zeitung für kommunale Wirtschaft" (24.5.).

Die Werbeaktion lief so ab, daß die Ex-Kunden eine Mail erhielten, in der sie vom "FlexStrom Serviceteam" aufgefordert wurden, aus der relativ teuren Ersatzversorgung durch die jeweiligen Grundversorger auszusteigen, in die sie infolge der Insolvenz automatisch geraten waren. Hinzu fanden sie einen Link mit der Empfehlung: "Einfach hier klicken und attraktive Angebote anschauen. Bezahlen Sie nicht zuviel! Nutzen Sie unseren Service: Wir zeigen ihnen günstige und zuverlässige Alternativen."

Der Link führte die Kunden zu einem scheinbar neutralen Tarifvergleich des Wechselportals "ecopowerplus", der aber nur den jeweils höheren Preis der Grundversorgung sowie günstigere Angebote von Mark-E und "e wie einfach" anzeigte. Wenn man diese günstigeren Angebote anklickte, übernahm "ecopowerplus" auch die Vermittlung des Ex-Kunden an die beiden Anbieter. Bei dem Wechselportal handelt es sich um eine relativ unbekannte Flexstrom-Tochter, die man anscheinend zu diesem Zweck reaktiviert hat.

Verbraucherzentrale kritisiert irreführende Aussage der Insolvenzverwaltung

Für Kritik sorgte auch die Art, wie der vorläufige Insolvenzverwalter die rund 500.000 gebeutelten Ex-Kunden über ihre Rechte und Pflichten belehrt. Auf die Frage "Sind Zahlungen aus dem Vertrag weiter zu zahlen" bekommen sie die Auskunft: "Ja, die Zahlungen sind weiter fällig, insbesondere wenn Sie dafür auch Energie bezogen haben. Bitte beachten Sie bei Ihren Zahlungen, daß sich die Bankverbindung geändert hat."

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gab den betroffenen Kunden dagegen einen ganz anderen Rat: "Diese Aussage ist irreführend. Da Flexstrom Sie nicht beliefert, können Sie den Liefervertrag kündigen und Ihre Zahlungen sofort einstellen bzw. die Einzugsermächtigung widerrufen. Warten Sie die Schlußrechnung ab. Ergibt sich daraus eine (berechtigte) Forderung von Flexstrom, dürfen Sie nur noch an das vom Insolvenzverwalter angegebene Konto zahlen."

 

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